Viele Mediziner haben eine private Unfallversicherung, die häufig bereits von den Eltern abgeschlossen und irgendwann – in der Regel nach Beendigung des Studiums – übernommen wurde. Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass diese „Altverträge“ regelmäßig nicht berufsspezifisch und zeitgemäß sind. Elemente wie die verbesserte arztspezifische Gliedertaxe sind in den Verträgen genauso wenig enthalten, wie zeitgemäße Versicherungssummen.

Wenn ein Arzt nun darüber nachdenkt seine alte Unfallversicherung zu kündigen und ggf. eine arztspezifische Unfallversicherung oder eine arztspezifische Berufsunfähigkeitsversicherung, die eine deutlich breitere Absicherung bietet, abzuschließen, dann stellt sich die Frage, wie schnell er aus dem alten Versicherungsvertrag aussteigen kann. 

Grundsätzlich kann eine private Unfallversicherung ordentlich oder außerordentlich gekündigt werden.

Ordentliche Kündigung einer Unfallversicherung

Die Kündigungsfrist einer privaten Unfallversicherung beträgt drei Monate zum Ende des Versicherungszeitraums. Somit müssen Sie einen Blick in Ihren Versicherungsvertrag werfen und die vereinbarte Laufzeit des Vertrags herausfinden.

Beispiel: Wenn Sie eine Unfallversicherung mit einer Laufzeit von drei Jahren abgeschlossen haben, dann können Sie den Vertrag ordentlich erstmals nach drei Jahren kündigen, danach ist eine jährliche Kündigung möglich. In beiden Fällen beträgt die einzuhaltende Kündigungsfrist drei Monate.

Außerordentliche Kündigung einer Unfallversicherung

Um die Versicherung frühzeitig kündigen zu können, brauchen Sie einen Grund. Zu denken ist dabei insbesondere an eine Beitragserhöhung durch den Versicherer. In der Praxis ist die Beitragserhöhung auch tatsächlich der häufigste Anlass für eine Vertragsbeendigung. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall einen Monat.

Ein weiterer Grund für eine außerordentliche Kündigung ist ein eingetretener Schadensfall. Nach der Abwicklung eines Schadens durch die Versicherung hat der Versicherungsnehmer in der Regel 4 Wochen Zeit den Versicherungsvertrag zu kündigen. Dabei ist übrigens unerheblich, ob die Versicherung geleistet hat oder nicht.

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie eine Unfallversicherung haben und darüber nachdenken den Versicherungsschutz den aktuellen Gegebenheiten anzupassen oder eine andere umfassendere Versicherung, wie eine BU-Versicherung abzuschließen, dann sollten Sie Ihren Vertrag nicht vorschnell kündigen. Vielmehr müssen Sie sich die Zeit nehmen und die Leistungen der aktuellen Versicherung mit neuen Angeboten vergleichen. Auch sollten Sie stets beachten, dass ein neuer Versicherungsvertrag eine Gesundheitsprüfung mit sich bringt. Warten Sie bei einem Anbieterwechsel daher mit einer Kündigung ab, bis Sie eine Bestätigung durch den neuen Anbieter erhalten haben.

Unser Angebot: Wir sind seit über 20 Jahren auf die Beratung von Medizinern spezialisiert. Gerne schauen wir uns Ihren aktuellen Vertrag an, sprechen mit Ihnen über Ihre Absicherungswünsche und geben Ihnen dann eine individuelle Empfehlung.

Nutzen Sie die Gelegenheit und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin