Unfallversicherung für Medizinstudenten

Eine immer noch sehr beliebte Versicherung, die häufig von den Eltern abgeschlossen wird, ist die private Unfallversicherung. Doch macht das wirklich Sinn? Gibt es bessere Alternativen? Wir gehen dem Thema auf dem Grund.

Du wirst es vielleicht nicht wissen, aber Du hast als Medizinstudent bereits eine Unfallversicherung – garantiert! Woher wir das wissen? Die gesetzliche Unfallversicherung ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8 SGB VII eine „Versicherung kraft Gesetzes“, die Du automatisch hast, wenn Du an einer staatlich anerkannten Hochschule studierst. Die gesetzliche Unfallversicherung versichert Dich bei allen Tätigkeiten, die im inhaltlichen und organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule stattfinden. Dazu zählt nicht nur die Teilnahme an Vorlesungen und Seminaren. Auch die Wege von und zur Hochschule sind versichert. Für diese Versicherung musst Du auch nichts bezahlen. Die Kommunen und Länder tragen die Kosten.

Wenn Du einen Unfall außerhalb der Uni hast, dann greift gesetzliche Unfallversicherung natürlich nicht. Daher schließen viele Eltern eine ergänzende private Unfallversicherung ab. Diese kostet nur wenige Euro und zahlt im Versicherungsfall eine Kapitalleistung und/ oder eine monatliche Unfallrente.

Doch wann zahlt eine private Unfallversicherung eigentlich? Eine private Unfallversicherung zahlt, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
1) Es muss eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegen, die
2) durch einen Unfall verursacht sein muss.

Wichtig: Eine gesundheitliche Beeinträchtigung, in welchem Maße auch immer, die durch eine Krankheit verursacht wurde, zählt also nicht zu den versicherten Leistungen. Die Versicherungsleistung richtet sich regelmäßig nach der Versicherungssumme, der dem Vertrag zugrundeliegenden Gliedertaxe und dem Grad der Gebrauchsminderung.

Beispiel:
Du hast eine Unfallversicherung mit einer Versicherungssumme in Höhe von 100.000€ abgeschlossen. Als Arzt hast Du die verbesserte Gliedertaxe für Ärzte vereinbart und die Versicherung zahlt beim Verlust oder einer vollständigen Funktionsunfähigkeit Deines Mittelfingers (um nur ein Beispiel zu nennen) 20%. Ein neutraler Arzt stellt fest, dass bei Deinem Mittelfinger eine dauerhafte Gebrauchsminderung von 30% vorliegt. Wie viel zahlt die Versicherung an Dich aus?

Grundsätzlich müsstest Du 20% der Versicherungssumme, also 20.000€ erhalten. Da die dauerhafte Gebrauchsminderung aber nur 30% beträgt sind nur 30% von der Versicherung zu zahlen, also 6.000€.

Du siehst, dass Du eine hohe Versicherungssumme abschließen und einen hohen Invaliditätsgrad „erreichen“ musst, um eine relevante Auszahlung zu erhalten. Daher bringen viele Versicherungsvermittler auch häufig das extreme Beispiel des notwendigen Umbaus des Hauses bei einer durch einen Unfall verursachten Querschnittslähmung. In diesem Fall hilft eine Unfallversicherung – da gibt es keine Zweifel.

Viele entscheiden sich heutzutage eher für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese ist auf die individuelle berufliche Leistungsfähigkeit ausgerichtet und zahlt – vereinfacht gesagt – eine monatliche Rente, wenn man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Die Absicherung einer Berufsunfähigkeitsrente ist also deutlich umfassender. Egal aus welchem Grund Du nicht mehr als Arzt arbeiten kannst, ob durch einen Unfall oder einer Krankheit, sobald Deine berufliche Leistungsfähigkeit zu 50% eingeschränkt ist, zahlt die Versicherung Dir Deine Rente.

Wenn Du Dich für eine arztspezifische Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung interessierst, dann kannst Du Dein individuelles Angebot hier anfordern.