Nach einer Trennung oder Scheidung kommt nach einer Phase der Frustration und Enttäuschung zwangsläufig die Frage auf, welche Unterhaltsverpflichtungen bzw. -ansprüche entstanden sind. Eine Antwort auf die Frage liefert die sogenannte Düsseldorfer Tabelle. Diese enthält die Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten.
Wann muss ein Mediziner Unterhalt zahlen?
Die Pflicht zur Zahlung von Unterhalt ergibt sich aus dem Gesetz. Gemäß § 1612a BGB muss das Elternteil, mit dem das Kind nicht in einem Haushalt lebt, Unterhaltsleistungen erbringen.
Wie hoch ist der Mindestunterhaltsanspruch von Kindern von Ärztinnen und Ärzten?
Die Höhe des Unterhalts richtet sich zunächst nach dem Existenzminimum des Kindes. Um dieses zu sichern, muss der Mediziner einen in der Mindestunterhaltsverordnung geregelten Mindestunterhalt aufbringen. Dieser ist gestaffelt und beträgt für Kinder bis zum 6. Geburtstag 396 Euro, bis zum 12. Geburtstag 455 Euro und bis zum 18 Geburtstag 533 Euro. Sollte der Mediziner aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage sein diesen Betrag zu bezahlen, dann springt der Staat mit der Zahlung eines Unterhaltsvorschusses ein. Somit ist die Sicherung des Existenzminimums für das Kind stets gewährleistet.
Wie hoch ist der einkommensbezogene Unterhaltsanspruch von Kindern von Ärztinnen und Ärzten?
Ärztinnen und Ärzte haben in der Regel ein gutes Einkommen. Daher ist die Betrachtung des Existenzminimums des Kindes zur Bestimmung des Unterhaltsanspruchs regelmäßig nicht angebracht. Grundsätzlich lässt sich der Unterhaltsanspruch anhand von zwei Parametern bestimmen: dem unterhaltsrelevanten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und das Alter des Kindes.
Beispiel: Eine Ärztin oder ein Arzt verfügt über ein unterhaltsrelevantes Nettoeinkommen von 6.000 Euro. Das unterhaltsberechtigte Kind ist 11 Jahre alt. Aus der Düsseldorfer Tabelle geht nun hervor, dass ein Unterhaltsanspruch in Höhe von 765 Euro im Monat besteht. Wenn das Kind 12 Jahre alt wird, dann erhöht sich der Anspruch auf 896 Euro im Monat.
Reduziert das Kindergeld die Unterhaltszahlung von Ärztinnen und Ärzten?
Das Kindergeld wird stets an das Elternteil ausbezahlt, bei dem das Kind wohnt. Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass es beiden Elternteilen zu gleichen Teilen zusteht. In der Folge kann der Unterhaltspflichtige die Hälfte des Kindergeldes von seiner Unterhaltspflicht abziehen.
Abschließend ein Rat: Ob Trennung oder Scheidung: das Leben ändert sich und damit auch zwangsläufig die individuelle Finanz- und Vorsorgeplanung. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um ihre bestehende Absicherung und Vorsorge gemeinsam mit Ihnen darzustellen und dann im Bedarfsfall neu auszurichten. Nehmen Sie einfach Kontakt zu und auf.
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