Viele Medizinstudenten haben über den Marburger Bund eine kostenlose Berufs- und Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen. Nun kommt es hin und wieder vor, dass durch Unachtsamkeit oder einfach „Pech“ ein Schaden entsteht. Damit Du im Fall der Fälle Dich richtig verhältst und die Versicherung den Schaden zeitnah regulieren kann, solltest Du Dich grundsätzlich an folgenden Ablauf halten:
5 Schritte zur Schadensregulierung im Rahmen Deiner studentischen MB-Haftpflichtversicherung
1. Dokumentiere den Schaden
Wenn Du, was am wahrscheinlichsten ist, einen sogenannten Sachschaden verursacht hast, dann solltest Du diesen umfassend dokumentieren. Mache mehrere Bilder mit Deinem Smartphone aus verschiedenen Perspektiven und notiere Dir die Eckdaten. Wann und wo ist der Schaden eingetreten? Was war die Ursache? Gab es Zeugen? Was genau wurde alles beschädigt? Wie „alt“ war der Gegenstand und wie hoch war der Anschaffungspreis? Gibt es einen entsprechenden Beleg dafür?
2. Tausche mit dem Geschädigten die Kontaktaktdaten aus
Wichtig ist es hierbei, dass Du Dir nicht nur die Telefonnummer, sondern auch die Adresse und das Geburtsdatum geben lässt.
3. Informiere den Geschädigten über den weiteren Ablauf
Ganz wichtig ist es, dass Du den Geschädigten darüber informierst, dass Du über eine Haftpflichtversicherung verfügst und den Schaden bei Deiner Versicherung melden wirst. Der Geschädigte soll bis zur abschließenden Regulierung die beschädigte Sache nicht wegwerfen, reparieren oder abgeben. Es kann nämlich, je nach Höhe des Schadens, sein, dass die Versicherung einen Sachverständigen mit der Begutachtung beauftragt oder dass der beschädigte Gegenstand bei der Versicherung eingereicht werden muss.
4. Kontaktiere umgehend die Versicherung
Du musst der Versicherung die Gelegenheit geben den Versicherungsfall zu prüfen. Dies ist aber nur möglich, wenn zwischen Schaden und Schadensmeldung nur wenig Zeit vergangen ist. Manchmal kommt es vor, dass der Versicherer den Schaden nicht reguliert, weil er feststellt, dass der Schadenersatzanspruch ungerechtfertigt ist. In diesem Fall wehrt sie Dein Versicherer unberechtigte Forderung ab.
Anmerkung: In den allgemeinen Versicherungsbedingungen steht regelmäßig, dass der Versicherungsnehmer den Schaden „unverzüglich“ melden muss. Somit hast Du als Versicherungsnehmer auch eine vertragliche Verpflichtung zur zeitnahen Meldung des Schadens. Eine verspätete Meldung kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Versicherung die Regulierung des Schadens ablehnt.
Ein Tipp: Wenn Du nicht genau weißt, ob Du wirklich Schuld an einem Schaden bist, dann vermeide es ein Schuldanerkenntnis abzugeben. Lasse die Ansprüche des potentiell Geschädigten lieber prüfen.
5. Leite stets alle neuen Informationen an den Versicherer weiter
Auch wenn Du Dich mit dem Geschädigten gut verstanden und grundsätzlich über das weitere Vorgehen geeinigt hast, kommt es immer wieder vor, dass Du plötzlich einen Brief von seinem Anwalt bekommst. Leite diesen umgehend an Deine Versicherung weiter. Die Versicherungsgesellschaft muss stets über den aktuellen Stand informiert werden.
Unser Angebot: Wenn Du Fragen zu Deiner studentischen Haftpflichtversicherung hast, dann kannst Du Dich gerne an uns wenden. Solltest Du Medizin studieren und das Angebot des Marburger Bundes noch nicht genutzt haben, dann kannst Du die kostenlose Haftpflichtversicherung für Medizinstudenten bei uns beantragen.
Übrigens: Die Mitgliedschaft im Marburger Bund ist für Medizinstudenten kostenlos und kann natürlich auch bei und beantragt werden.
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