Schnell ist es passiert: ein gewellter Teppich, eine nasse Stufe oder ein defekter Stuhl im Wartezimmer führen dazu, dass ein Patient stürzt und sich verletzt. Die Aufregung ist in der Regel groß und nicht selten werden Praxisinhaber in der Folge mit Schadensersatzansprüchen konfrontiert. Wie sieht nun die Rechtslage aus?

Grundsätzlich ist es so, dass jeder, der einen Arztpraxis betreibt, eine „Gefahrenquelle“ eröffnet. Er muss daher dafür sorgen, dass sich Personen, die seine Praxis aufsuchen, auf dem Weg dorthin und natürlich auch in der Praxis selbst sich sicher bewegen können. Er hat eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht. 

Aufgrund dieser Schutzpflicht muss er Vorkehrungen dafür treffen, um Gefahrenquellen für seine Patienten so weit wie möglich zu vermeiden. Kommt ein Praxisinhaber seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nach und kommt es zu einer Schädigung, dann kann dies zivil- oder auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Wichtig: Die Schadensersatzansprüche des Geschädigten sind nach §823 BGB in der Höhe nicht begrenzt. Ein größerer Schaden kann schnell die selbständige und in der Regel mühsam aufgebaute Existenz gefährden.

Nun müssen sie als Praxisinhaber nicht ständig die Eingangsstufen zur Praxis, die Sitzgelegenheiten oder die Bodenbeläge kontrollieren. Sie müssen nur die Sicherungsmaßnahmen treffen, die der Verkehr erwarten kann. So sollten Sie – um nur ein Beispiel zu nennen – Steckdosen entsprechend mit einer Kindersicherung versehen, wenn sich Kinder in ihren Praxisräumen aufhalten. 

Praxistipp: Übertragen Sie einzelne Verkehrssicherungspflichten auf Ihre Mitarbeiter oder Dritte. So werden häufig die Räum- und Streupflichten im Winter auf einen externen Dienstleister übertragen. Aber: Sie als Praxisinhaber haben stets eine Kontroll- und Überwachungspflicht. Sie müssen sicherstellen, dass derjenige, dem Sie einzelne Aufgaben übertragen haben, diese auch ordnungsgemäß ausführt.

Und da es immer zu einem Unfall oder Schaden kommen kann: Jeder Praxisinhaber sollte unbedingt eine Betriebshaftpflichtversicherung haben. Ein individuelles Angebot erstellen wir Ihnen gerne.