Keiner denkt gerne über den Fall der Fälle nach, aber es kommt immer wieder vor, dass ein selbständig tätiger Arzt, der über Jahre seine Praxis aufgebaut hat und voller Energie und Tatendrang ist, plötzlich verstirbt. Zurück bleiben die Erben, die in den allermeisten Fällen völlig überfordert sind. Dabei ist ein rasches und überlegtes Handeln in diesem Fall besonders wichtig, da auf der einen Seite die hohen monatlichen Fixkosten der Arztpraxis weiterlaufen und auf der anderen Seite keine Einnahmen mehr erwirtschaftet werden.
„Ich habe doch eine Risikolebensversicherung abgeschlossen“
Wenn Ärzte mit dem Thema konfrontiert werden, dann denken viele nur an die Absicherung der Familie mittels einer Lebensversicherung. Dies ist natürlich wichtig und sinnvoll. Aber was viele nicht Bedenken ist die Tatsache, dass auch die Arztpraxis in die verantwortungsvolle Absicherung der Familie mit einbezogen werden muss.
Welche Verpflichtungen haben Erben, wenn der Praxisinhaber stirbt?
Der Betrieb einer Arztpraxis bringt viele Verpflichtungen mit sich. Es gibt eine Vielzahl von Verträgen, die der Arzt im Laufe seiner selbständigen Tätigkeit eingegangen ist. So gibt es in der Regel einen langfristigen Mietvertrag, mehrere Arbeitsverträge, Verträge mit Lieferanten und diverse Leasing- oder Finanzierungsverpflichtungen.
All diese Rechtsbeziehungen mit all ihren Verpflichtungen gehen auf die Erben über. Diese sog. Gesamtrechtsnachfolge führt unmittelbar dazu, dass die hohen monatlichen Fixkosten nun von den Erben getragen werden müssen. Ein schnelles und geplantes Handeln ist also unbedingt erforderlich!
Was müssen die Erben tun, wenn der Praxisinhaber verstirbt?
- Renten- und Lebensversicherungen informieren
Um Ansprüche aus Renten- oder Lebensversicherungen nicht zu riskieren, sollten die Versicherungen umgehend über den Tod der versicherten Person informiert werden. Dafür reicht ein Anruf zunächst aus. Die notwendigen Dokumente und Belege können dann in einem zweiten Schritt eingereicht werden. - Terminpatienten informieren
Wenn die Arztpraxis als Einzelpraxis betrieben wurde, dann müssen die Patienten, die vor dem Todesfall einen Termin vereinbart hatten, informiert werden. Zeitnah, idealerweise wenn ein Vertretungsarzt gefunden wurde, sollten alle Patienten über die neue Situation in Kenntnis gesetzt werden. - Kontakt zur zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) aufnehmen
Um die Arbeitsplätze der Mitarbeiter zu sichern und die Patientenversorgung zu gewährleisten sollte schnellstmöglich die KV kontaktiert werden. - Praxisvertreter finden
Um die Versorgung der Patienten sicherzustellen, sollte möglichst schnell ein Praxisvertreter gefunden und eingesetzt werden. Auch hier ist die erste Anlaufstelle die KV. Es muss ein Antrag auf Genehmigung eines Praxisvertreters im Rahmen des sogenannten Witwenquartals gestellt werden. Die zeitnahe Einsetzung eines Praxisvertreters ist aber auch aus wirtschaftlichen Gründen wichtig: es muss verhindert werden, dass Patienten abwandern und somit die Attraktivität der Praxis sinkt. - Ermittlung des Praxiswertes
Es sollte ein Sachverständiger engagiert werden, der auf die Bewertung von Arztpraxen spezialisiert ist. Dieser erstellt dann ein Wertgutachten und dieses bildet die Grundlage für das weitere Vorgehen. - Nachfolger für die Arztpraxis suchen
Je nach Lage, Fachgebiet und Ertragslage kann die Suche nach einem geeigneten Nachfolger einige Zeit in Anspruch nehmen. Auch hier sollte man sich professionelle Hilfe holen.
Unser Tipp: Selbständig tätige Ärzte sollten frühzeitig daran denken eine vertrauensvolle Person als zentralen Ansprechpartner festzulegen, der sich im Todesfall um die Abwicklung kümmert. Dieser Ansprechpartner sollte soweit in den Praxisbetrieb eingebunden werden, dass er weiß, welche Verpflichtungen der Praxisinhaber eingegangen ist und wo die entsprechenden Verträge und Dokumente zu finden sind. Zudem sollte der Praxisinhaber eine Art „Fahrplan“ bzw. eine Checkliste erstellen, an dem sich der Beauftrage orientieren kann.
Unser Angebot: Wir begleiten Ärztinnen und Ärzte in allen Phasen ihres beruflichen Werdegangs – von der Praxisübernahme bis zur Praxisabgabe. Gerne stehen wir ihnen beratend zur Seite, wenn es darum geht die Arztpraxis zu bewerten und einen passsenden Nachfolger zu finden.
Nutzen Sie die Gelegenheit und nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
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