Welche Zinsen Lebensversicherer ihren Kunden garantieren dürfen ist gesetzlich geregelt (Höchstrechnungszins). Ab dem nächsten Jahr sind es für neu abgeschlossene Verträge nur noch 0,25 Prozent (derzeit: 0,9 Prozent). Dies geht aus der Fünften Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz vom 22. April 2021 hervor.
Was bedeutet das für den Abschluss neuer Versicherungsverträge ab 2022?
Für den Versicherungskunden wird der Abschluss von Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen im nächsten Jahr deutlich teuer. Die garantierte Rente bei der Altersvorsorge fällt um rund 10 Prozent. Im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung werden im nächsten Jahr die Beiträge deutlich steigen. Schätzungen gehen von einer Steigerung von durchschnittlich 6,5 Prozent aus. Über die Jahre kommen da beträchtliche Summen zustande.
Daher unser Tipp:
Wer konkret darüber nachdenkt eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder einen Vertrag zur Altersvorsorge abzuschließen, der sollte dies vorzugsweise noch in diesem Jahr machen, da er dadurch für die gesamte Vertragslaufzeit geringere Leistungen oder höhere Beiträge vermeiden kann. Ein auf Medizinstudierende und Ärztinnen und Ärzte zugeschnittenes und unverbindliches Angebot können sie hier beantragen.
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