Viele Medizinstudenten gehen im Rahmen ihres Studiums für einige Zeit ins Ausland. Um die laufenden Kosten in Deutschland gering zu halten, denken viele über die Untervermietung ihrer Wohnung oder ihres WG-Zimmers nach. Damit dies nicht zu einer bösen Überraschung führt, muss einiges beachtet werden.

Darf ich meine Wohnung untervermieten?
In der Regel musst Du zunächst eine Erlaubnis des Vermieters einholen. Dieser Grundsatz findet sich auch im Gesetz. § 540 BGB besagt, dass der Mieter ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt ist, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. 

Darf ich ein Zimmer in meiner Wohnung untervermieten?
Auch hier musst Du in der Regel zunächst die Erlaubnis des Vermieters einholen. Allerdings muss der Vermieter zustimmen, wenn Du ein berechtigtes Interesse gemäß § 553 BGB hast. Dieser von Juristen formulierte Rechtsbegriff sagt zunächst einmal wenig aus.Ein berechtigtes Interesse ist z.B. in der Regel gegeben, wenn der Mieter den Lebensgefährten in die Wohnung aufnehmen möchte (BGH WuM 2003, 688). Auch wurde von der Rechtsprechung ein berechtigtes Interesse anerkannt, wenn aus beruflichen Gründen ein sehr langer Auslandsauenthalt notwendig ist (AG Berlin- Schöneberg GE 1990, 549; LG Berlin NJW-RR 1994, 1289). Zu guter Letzt liegt ein berechtigtes Interesse auch dann vor, wenn wirtschaftliche Gründe die Aufnahme eines Untermieters erfordern. Die finanziellen Verhältnisse müssen so schlecht sein, dass ohne einen Untermieter das Mietverhältnis nicht aufrecht gehalten werden kann.

Wichtig: Auch wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, muss stets der Vermieter informiert und um Erlaubnis gefragt werden.

Was mache ich, wenn der Vermieter der Untervermietung nicht zustimmt?
Da der Rechtsbegriff „berechtigtes Interesse“ nicht klar definiert ist, kommt es immer auf den Einzelfall an. Bei einem Rechtsstreit werden immer die Interessen beider Vertragsparteien abgewogen. Ob das Ganze einen Rechtsstreit Wert ist, muss jeder für sich entscheiden. Sollte es dazu kommen, dann ist es wichtig gegenüber dem Vermieter die tatsächlichen Umstände darzulegen und zu beweisen. Besonders wichtig ist es glaubhaft klar zu machen, dass der Grund für die notwendige Untervermietung nicht schon vor Abschluss des Mietvertrages eingetreten ist. In diesem Fall könnte der Vermieter immer einwenden, dass der Mietvertrag nie hätte abgeschlossen werden dürfen.

Was kann passieren, wenn ich Untervermiete ohne den Vermieter zu fragen?
Dies ist wohl der häufigste Fall. Ohne groß über die möglichen Konsequenzen nachzudenken wird die Wohnung für einige Wochen oder Monate untervermietet. Im schlimmsten Fall kann das dazu führen, dass vom Vermieter die fristlose Kündigung ausgesprochen wird. Unser Rat: Spreche auf jeden Fall mit dem Vermieter über Deinen Plan. Im Idealfall stellst Du dem Vermieter den potentiellen Kandidaten persönlich vor. Die hilft Vorbehalte abzubauen. Stimmt der Vermieter der Untervermietung zu, dann musst Du einen Untermietvertrag abschließen. Idealerweise erstellst Du auch ein Übergabeprotokoll, um Streitigkeiten bei eventuell entstandenen Schäden zu vermeiden. Wichtig ist, dass der Untermietvertrag auch den konkreten Zeitraum der Untervermietung enthält und die Befristung begründet wird. Ohne diesen Passus ist die Befristung ungültig und der Untermietvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.