Die perfekte Praxis in einer optimalen Lage ist gefunden. Die Umsätze stimmen und die Patientenkartei ist vielversprechend. Das einzige was negativ auffällt sind die überdurchschnittlichen Personalkosten. Viele Praxiskäufer fragen sich daher, ob man das Praxispersonal vollständig übernehmen muss oder ob die Möglichkeit besteht sich von einigen Mitarbeitern im Rahmen des Praxisübergangs zu trennen.
Keine Kündigung von Mitarbeitern einer Arztpraxis anlässlich des Betriebsübergangs
Das Gesetz ist eindeutig: Gemäß § 613a BGB tritt der neue Praxisinhaber in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Eine Kündigung von Mitarbeitern wegen Betriebsübergangs ist also ausgeschlossen.
Mitarbeiter der Arztpraxis müssen vor der Praxisübernahme informiert werden
Die Mitarbeiter haben nicht nur ein Recht darauf zu gleichen Konditionen weiterbeschäftigt zu werden. Der bisherige Praxisinhaber oder der Käufer der Arztpraxis müssen die Mitarbeiter vor der Übernahme über diese in Kenntnis setzen (§613a V BGB). Die Information muss schriftlich erfolgen und folgende 4 Punkte beinhalten:
- den Zeitpunkt oder den geplanten Zeitpunkt des Übergangs
- den Grund für den Übergang
- die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für die Arbeitnehmer
- die hinsichtlich der Arbeitnehmer in Aussicht genommenen Maßnahmen.
Mitarbeiter der Arztpraxis haben ein Widerspruchsrecht
Häufig gehen Praxiskäufer davon aus, dass die Mitarbeiter der Arztpraxis nach der Übernahme erhalten bleiben. Und viele Ärzte wünschen sich das auch, denn das Praxisteam kennt sich gut aus und trägt entscheidend dazu bei, dass die Übernahme reibungslos verläuft.
Was nur wenige wissen: die Mitarbeiter der Arztpraxis haben nach Unterrichtung über den anstehenden Praxisübergang einen Monat Zeit dem Übergang des Arbeitsverhältnisses zu widersprechen (§613a VI BGB).
Unser Tipp: Damit Sie wissen worauf Sie sich beim Praxiskauf einlassen, empfehlen wir, dass Sie sich mit jedem Mitarbeiter der Praxis in Ruhe zusammensetzten und mit diesem über seine Wünsche und weiteren Pläne sprechen.
Wie kann sich ein Praxiskäufer von Mitarbeitern der Arztpraxis trennen?
Fakt ist, dass der Betriebsübergang keinen Kündigungsgrund darstellt. Dies bedeutet aber nicht, dass es unmöglich ist sich von Mitarbeitern zu trennen. So ist eine Kündigung von Praxismitarbeitern immer möglich, wenn ein guter Grund vorliegt. Häufig entschließen sich die Übernehmer von Arztpraxen zu Rationalisierungsmaßnahmen. Eine Kündigung einzelner Mitarbeiter aus Rationalisierungsgründen ist zulässig.
Unser Angebot: Wenn Sie eine Arztpraxis übernehmen möchten, dann muss dieser Schritt in die Selbständigkeit sorgfältig geplant werden. Wir begleiten seit über 20 Jahren Ärztinnen und Ärzte auf Ihrem Weg in die Niederlassung. Nutzen Sie unsere Expertise und vereinbare Sie einen Beratungstermin.
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