Viele Studenten ziehen mit Beginn des Studiums bei den Eltern aus. Kurze Zeit später erhalten sie einen Brief vom Beitragsservice, der früheren GEZ. In diesem Brief werden sie darüber informiert, dass ein Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro im Monat zu entrichten ist. Am besten per Einzugsermächtigung. Somit werden im Jahr 210 Euro fällig.
Woher hat der Beitragsservice meine Adresse?
Wenn Du Deinen neuen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt angemeldet hast, dann übermittelt das Amt Deine Daten direkt an den Beitragsservice. Somit kannst Du sicher sein, dass Du Post vom Beitragsservice erhältst.
Ich bekomme BAföG. Muss ich dann auch den Rundfunkbeitrag bezahlen
Studenten, die BAföG erhalten und nicht mehr bei den Eltern wohnen, können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
Wichtig: Du musst die Befreiung von Rundfunkbeitrag aktiv beantragen. Das entsprechende Formular findest Du hier.
Ich wohne in einer Wohngemeinschaft (WG). Muss ich trotzdem zahlen?
Wenn Du mit anderen in einer WG wohnst, dann teilt ihr Euch eine Wohnung. Da der Rundfunkbeitrag sich immer auf die Wohnung und nicht auf die Zahl der Bewohner bezieht, muss nur ein volljähriger Bewohner den Rundfunkbeitrag zahlen.
Daher: Sprecht Euch ab, wer die Zahlung übernimmt und teilt Euch dann die Kosten.
Ich habe die Befreiung verpennt. Kann ich gezahlte Beiträge zurückerstattet bekommen?
Ja. Du kannst Dich bei Vorlage der entsprechenden Nachweise bis zu drei Jahre rückwirkend befreien lassen.
Ich wohne mit meinem Partner zusammen. Müssen beide den Rundfunkbeitrag zahlen?
Auch hier gilt die Regelung, dass nur einmal gezahlt werden muss. Somit sollte einer von Euch den Rundfunkbeitrag bezahlen und intern könnt ihr Euch die Kosten dann teilen.
Übrigens: Wenn einer von Euch BAföG bezieht, dann kann dieser sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Da die Befreiung für die Wohnung gilt, muss auch der in der gemeinsamen Wohnung lebende Partner nichts bezahlen.
Neueste Kommentare