Das Bewerbungsgespräch für Deine erste Arbeitsstelle als Assistenzarzt in Deinem präferierten Klinikum ist gut gelaufen. Nun hast Du vom Arbeitgeber eine Zusage und einen Entwurf des Arbeitsvertrages erhalten. Das einzige was noch fehlt ist Deine Unterschrift.

Das Problem: Der Vertragsentwurf ist sehr juristisch formuliert und bezieht häufig tarifvertragliche Rahmenvereinbarungen ein, die nicht explizit im Vertragsentwurf aufgeführt sind. Zudem kann ein in arbeitsrechtlichen Aspekten ungeschulter Arzt nur schwer einschätzen, ob einzelne vom Arbeitgeber vorformulierte Regelungen üblich und zulässig sind. So stellt sich häufig die Frage, ob die Befristung im Arbeitsvertrag zulässig ist. Oder ob eine Opt-out-Erklärung wirklich unterschrieben werden muss. Die häufige Aussage des Arbeitgebers „das machen hier alle“ ist da nicht wirklich hilfreich.

Die Lösung: Dein Berufsverband, das ist in Bayern der Marburger Bund Bayern, hilft seinen Mitgliedern bei der Überprüfung des Vertragsentwurfs. Diese Überprüfung ist für alle im Marburger Bund organisieren Ärzte kostenlos. 

Unsere Arbeitsrechtsexperten beschäftigen sich Tag für Tag nur mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen von Ärzten. Sie kennen den Markt und geben Tipps zum ersten Arbeitsvertrag.

Wenn Du Mitglied im Marburger Bund Bayern bist, dann kannst Du Dich an die Geschäftsstelle in München wenden, um Deinen Arbeitsvertrag überprüfen zu lassen.

Wichtiger Hinweis: Mit dem Antritt der ersten Arbeitsstelle als Assistenzarzt solltest Du Dich auch unbedingt mit dem Thema „Versicherungen zum Berufsstart“ beschäftigen. Zu denken ist hierbei insbesondere an die obligatorische „Berufshaftpflichtversicherung für Assistenzärzte“. Aber auch die Themen „Krankenversicherung – gesetzlich oder privat“ und „Berufsunfähigkeitsversicherung für Assistenzärzte“ sollten bedacht werden.