Krankenversicherung für Medizinstudenten

Das Thema „Krankenversicherung“ wird früher oder später jeden Medizinstudenten beschäftigen. Dabei geht es nie um die Frage „ob“, da man ohne eine gültige Krankenversicherung in Deutschland ja nicht studieren kann, sondern zunächst darum, für welches System (gesetzlich oder privat) man sich entscheiden soll. Wenn das Studium länger dauert oder Du bei Beginn des Studiums schon etwas älter warst, dann musst Du Dich im Laufe Deines Studiums noch einmal mit dem Thema beschäftigen. Doch dazu später mehr.

Da die Versicherungsmöglichkeiten von einigen Rahmenbedingungen abhängen, haben wir die wichtigsten Konstellationen hier aufgeführt. Suche Dir einfach den für Dich passenden Fall heraus.

Du bist über Deine Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) familienversichert
Dies ist der häufigste Fall und wird daher von uns auch zuerst behandelt. Wenn Du bei Deinen Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) familienversichert bist, dann zahlst Du bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres keinen eigenen Beitrag. Solltest Du zuvor Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst geleistet haben, dann kann sich die Befreiung sogar noch um bis zu 12 Monate verlängern.

Die Mitversicherung bei den Eltern ist die günstigste Lösung. Wenn Du dann 25 Jahre alt geworden bist, dann musst Du rund 100 € im Monat für Deine Absicherung bezahlen. Darin ist dann der Beitrag für Deine studentische Krankenversicherung (derzeit: 66,33€), der individuelle Zusatzbeitrag der jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung (durchschnittlich: 0,9%) und die obligatorische Pflegeversicherung enthalten.

Im Vergleich zur privaten Krankenversicherung (PKV) ist der Leistungsumfang GKV regelmäßig deutlich geringer. Solltest Du mit den Leistungen Deiner gesetzlichen Krankenversicherung zufrieden sein, besteht aber kein Grund in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Ansonsten kannst Du auch darüber nachdenken im Studium zunächst eine private Krankenzusatzversicherung für Medizinstudenten abzuschließen, um die Leistungen der GKV zu ergänzen. Falls Du darüber nachdenkst, dann solltest Du einen speziellen Arzttarif wählen.

Einige Medizinstudenten entscheiden sich trotzdem bewusst gegen einen Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Gründe dafür können vielfältig sein. Einige möchten in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln, um bestimmte Leistungsbausteine, die in der GKV nicht enthalten sind, zu versichern. Andere wissen bereits jetzt, dass sie für immer in der privaten Krankenversicherung bleiben wollen und möchten sich durch den frühzeitigen Eintritt in die PKV einen günstigen Einstiegstarif sichern. Auch hier gilt, dass es spezielle Ärztetarife gibt, die besondere Leistungsvorteile bieten.

Wenn Du Leistungen absichern möchtest, die in der GKV nicht enthalten sind oder Du andere Gründe für den Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) hast, dann musst Du Dich schnell für den Wechsel entscheiden. Du musst nämlich den Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht spätestens drei Monate nach der Immatrikulation bei Deiner bisherigen Krankenversicherung stellen. Ansonsten ist ein Wechsel während des gesamten Studiums nicht mehr möglich.

Wichtig: Der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) bringt eine Gesundheitsprüfung mit sich. Solltest Du Vorerkrankungen haben oder Behandlungen anstehen (Zähne etc.), dann informiere Dich vor Deiner Entscheidung über den tatsächlichen Zahlbetrag, den Du für die private Krankenversicherung bei Deiner „Wunschversicherung“ zahlen würdest. Nur so kannst Du eine fundierte Entscheidung fällen.

Du bist in einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichert
Jeder Studienanfänger wird zunächst der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zugeordnet. Wenn Du auch im Studium privat versichert sein möchtest, dann musst Du Dich zu Beginn des Studiums von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen.

Du kannst Dich aber auch für den Wechsel in eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, sofern Du noch nicht über 30 Jahre alt bist. Dies ist eine der wenigen Möglichkeiten, in denen Du von einer privaten Krankenversicherung in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln kannst.

Solltest Dich das System der gesetzlichen Krankenversicherung mehr überzeugen, dann ist dies der richtige Zeitpunkt für den Wechsel.

Allerdings: Wenn Du keine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen hast und später wieder in die private Krankenversicherung wechseln möchtest, dann hast Du eine erneute Gesundheitsprüfung und Du musst, aufgrund Deines höheren Alters, mit höheren Beiträgen rechnen. Ein Wechsel in die GKV nur für die Zeit des Studiums macht keinen Sinn.

Du bist über 30 Jahre alt und privat versichert
In diesem Fall bist hast Du die Qual der Wahl nicht. Du kannst nicht mehr ohne Weiteres in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln und bleibst in der privaten Krankenversicherung (PKV).

Da das Thema Krankenversicherung von großer Bedeutung ist und Deine Entscheidung langfristige Auswirkungen haben kann, bieten wir Dir an Dich bei uns kostenlos und unverbindlich zu beraten. Nutze die Gelegenheit und vereinbare einen telefonischen oder persönlichen Beratungstermin.

Für diejenigen, die sich intensiv mit dem Thema beschäftigen wollen: die rechtlichen Grundlagen

Gesetzliche Krankenversicherung
Versicherungspflicht: § 5 SGB V
Versicherungsfreiheit: § 6 SGB V
Befreiung von der Versicherungspflicht: § 8 SGB V
Familienversicherung: § 10 SGB V

Private Krankenversicherung
Versicherungspflicht: § 5 SGB V
Versicherungsfreiheit: § 6 SGB V

Gesetzliche Pflegeversicherung:
Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung: § 20 SGB XI

Private Pflegeversicherung:
Versicherungspflicht für Versicherte der privaten Krankenversicherungsunternehmen: § 23 SGB XI