Selbständig tätige Ärztinnen und Ärzte haben eine große Verantwortung und in der Regel hohe monatliche Fixkosten. Das Praxisteam, die Praxisräume, die privaten Kosten und oftmals auch das für die Realisierung der selbständigen Existenz aufgenommene Darlehen wollen Monat für Monat erwirtschaftet werden. Nicht umsonst arbeiten viele selbständige Mediziner auch im Krankheitsfall so lange weiter, bis es einfach gar nicht mehr geht.

Doch manchmal ist es unvermeidlich: Selbständig tätige Ärztinnen und Ärzte werden so krank, dass sie für eine längere Zeit nicht arbeiten können und somit keine Einnahmen mehr erwirtschaften können. Für diesen Fall gibt es die Krankentagegeldversicherung. Diese leistet nach einer bestimmten Anzahl von Krankheitstagen einen vorher vereinbarten Betrag, um die fehlenden Einnahmen auszugleichen.

Krankengeldversicherung für selbständige Ärzte in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Einige Ärztinnen und Ärzte, die selbständig tätig sind, haben sich für den Verbleib in einer Gesetzlichen Krankenversicherung entschieden. Diese bekommen kein Krankentagegeld. Als Mitglied einer Gesetzlichen Krankenversicherung haben sie die Möglichkeit eine sogenannte Krankengeldversicherung abzuschließen. Diese beträgt im Falle einer Krankheit ab dem 43. Tag grundsätzlich 70 Prozent Ihres regelmäßigen Arbeitseinkommens. Aber: Das Krankengeld ist in der Höhe auf 109,38 Euro (Stand: 2020) begrenzt. Somit reicht diese Absicherung für selbständig tätige Mediziner in der Regel nicht aus.

Wann macht eine Krankengeldversicherung für selbständige Ärzte in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Sinn?

Da die Krankengeldversicherung erst ab dem 43. Kalendertag greift und die Leistungen sehr begrenzt sind, kann diese Versicherung nur einen kleinen Baustein zur Absicherung darstellen. Für Ärztinnen und Ärzte, deren Gesundheitszustand nicht besonders gut ist, kann diese Versicherung in der GKV aber durchaus Sinn machen, da für den Abschluss – im Unterschied zur Privaten Versicherung – keine Gesundheitsprüfung erforderlich ist. 

Krankentagegeldversicherung für selbständige Ärzte in der Privaten Krankenversicherung (PKV)

Für selbständige Ärztinnen und Ärzte, die in einer Privaten Krankenversicherung versichert sind, gibt es im Bereich der Krankentagegeldabsicherung viele Gestaltungsmöglichkeiten. So kann, in der Regel abhängig vom Gewinn vor Steuern, ein Krankentagegeld bis zu einer Höhe von 70 bis 80 Prozent des Gewinns vor Steuern vereinbart werden.

Wichtig: In der Regel steigen Ihre Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit über die Jahre an. Prüfen Sie daher vor Abschluss einer Versicherung ob und wenn ja unter welchen Bedingungen Sie das Krankentagegeld anpassen können. Idealerweise sollten Sie die Möglichkeit haben einmal im Jahr das Krankentagegeld ohne erneute Gesundheitsprüfung an Ihre gesteigerte Einkommenssituation anzupassen.

Unser Angebot: Wenn Sie sich für den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung für Ärzte interessieren, dann stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Natürlich können wir Ihnen die Vor- und Nachteile der Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherung für Mediziner einmal gegenüberstellen. Mit dieser Informationsgrundlage können Sie kann eine fundierte Entscheidung treffen. 

Nehmen Sie einfach Kontakt zu unseren Experten auf.