Wenn Du Mitglied in einem Berufsverband oder einer Gewerkschaft bist, dann kannst Du diese Ausgaben von der Steuer absetzen. Somit können Ärztinnen und Ärzte, die beitragspflichtiges Mitglied im Marburger Bund sind, Ihre Beiträge in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Damit die Ausgaben für den Marburger Bund in der Steuererklärung als Werbungskosten berücksichtigt werden, müssen diese in der Anlage N des ElsterFormulars aufgeführt werden. Konkret sind die Ausgaben in Zeile 40 der Anlage N unter „Werbungskosten: Beiträge zu Berufsverbänden“ einzutragen.

Wichtig: Um die entsprechenden Ausgaben für den Marburger Bund nachweisen zu können, müssen die entsprechenden Belege aufbewahrt werden. Eine unaufgeforderte Einsendung an das Finanzamt ist aber nicht notwendig. Diese muss nur nach Aufforderung durch das Finanzamt erfolgen.

Die Ausgaben für den Marburger Bund sind Werbungskosten, die das zu versteuernde Einkommen und somit auch die zu leistende Steuer mindern. Somit kannst Du die vielen Leistungen des Marburger Bundes, wie z.B. die juristische Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen, noch günstiger nutzen und gleichzeitig die wichtige Arbeit Deines Berufsverbandes unterstützen.

Unser Tipp: Wenn es um das Thema „Steueroptimierung“ geht, dann sollte man sich auch einmal intensiv mit dem Thema „Versicherungen“ auseinandersetzen. Insbesondere im Bereich der Altersvorsorge gibt es steueroptimierte Modelle, die zum einen den Aufbau einer angemessenen Altersvorsorge ermöglichen und zum anderen dazu beitragen Steuern zu sparen.

Wenn Du Dich für eine steueroptimierte private Altersvorsorge, eine arztspezifische Versicherung zu vergünstigten Konditionen oder eine Überprüfung Deiner bestehenden Absicherung interessierst, dann vereinbare einfach einen telefonischen oder persönlichen Beratungstermin mit einem unserer Experten.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag dient nur informativen Zwecken und ersetzt keine Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.