Seit diesem Jahr werden in schweren Fällen, bei einem Lipödem im Stadium III, die Kosten für die Fettabsaugung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Dem Eingriff vorausgehen muss eine 6-monatige konservative Therapie (z.B. Lymphdrainage oder Bewegungstherapie), die nicht zur Linderung der Beschwerden geführt hat. 

Ärzte erhalten für diesen Eingriff bis zu 763 Euro zuzüglich der Lokalanästhesie und eingesetzten Absaugkanüle. Die neue Leistung in die vertragsärztliche Versorgung ist zunächst bis zum 31. Dezember 2024 befristet. 

Wichtig: Um eine Liposuktion beim Lipödem im Stadium III durchführen zu dürfen, muss der behandelnde Arzt über eine Genehmigung zum ambulanten Operieren verfügen (siehe § 135 Absatz 2 SGB V).

Unser Tipp: Wenn Sie Fettabsaugungen durchführen möchten, dann sollten Sie neben den geforderten fachlichen Aspekten und Voraussetzungen auch unbedingt an eine angemessene Haftpflichtabsicherung denken. 

Unser Angebot: Wir beraten seit über 20 Jahren Ärztinnen und Ärzte in eigner Praxis. Wenn Sie möchten dann überprüfen wir Ihren bestehenden Versicherungsschutz und machen Ihnen ggf. ein unverbindlichen Absicherungsvorschlag. Damit sind Sie auf der sicheren Seite!