In vielen Städten gehören E-Scooter mittlerweile zum gewohnten Stadtbild. Alleine in Berlin stehen geschätzte 9.000 E-Scooter zum Verleih bereit. Die Elektroroller sind vor allem bei jüngeren Leuten und Touristen beliebt.

Was auffällt: Bei der Benutzung der Scooter werden immer wieder sämtliche Regeln und Vorschriften missachtet. So werden Gehwege und Fußgängerzonen wie selbstverständlich genutzt. Auch ist die gemeinsame Nutzung eines E-Scooters durchaus üblich. Und ob es sich um eine Einbahnstraße handelt, spielt für viele nur eine untergeordnete Rolle.

Auch wenn bisher nur wenige E-Scooter Nutzer eine Geldbuße zahlen mussten: viele Städte wollen in Zukunft verstärkt kontrollieren und härter durchgreifen. Mit welchen Strafen bei Verstößen zu rechnen ist, zeigt Euch folgende Aufstellung.


E-Scooter – Strafen und Bußgelder 2020

  • Fahren ohne allgemeine Betriebserlaubnis – 70 Euro
  • Fahren ohne gültige Versicherungsplakette – 40 Euro
  • Fahren auf einer nicht zugelassenen Verkehrsfläche – 20 Euro
  • Fahren auf einer nicht zugelassenen Verkehrsfläche mit gleichzeitiger Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer– 25 Euro
  • Fahren auf einer nicht zugelassenen Verkehrsfläche mit Sachbeschädigung– 30 Euro
  • Fahren eines E-Scooters, der den Sicherheitsanforderungen nicht entspricht – 25 Euro
  • Fahren ohne Klingel – 15 Euro
  • Mitnahme einer zweiten Person –  10 Euro
  • Fahren zweier E-Scooter nebeneinander – 15 Euro
  • Fahren zweier E-Scooter nebeneinander und Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer– 25 Euro
  • Freihändig E-Scooter fahren – 10 Euro
  • Fahren über eine rote Ampel (Ampel weniger als 1 Sekunde rot) – 60 Euro und 1 Punkt 
  • Fahren über eine rote Ampel (Ampel mehr als 1 Sekunde rot) – 100 Euro und 1 Punkt 
  • Fahren unter Alkoholeinfluss (Ver­stoß ge­gen 0,5-Pro­mille­gren­ze) – 500 Euro und 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot

Informationen zur E-Scooter Versicherung und die Möglichkeit ein individuelles Angebot anzufordern, findest Du hier.