Die Praxisinventarversicherung zählt zu den fundamentalen Versicherungen einer Arztpraxis und kann grundsätzlich mit einer Hausratversicherung für den privaten Bereich verglichen werden. Sie leistet, wenn ein Schaden an medizinischen Geräten oder Einrichtungsgegenständen durch Einbruchdiebstahl, Feuer, Sturm, Glasbruch (optional) oder Leitungswasser eingetreten ist.

Kritisch beim Abschluss einer Praxisinventarversicherung ist nicht nur das Kleingedruckte, also die konkret vereinbarten Versicherungsbedingungen, sondern auch die Wahl der Versicherungssumme. Wird die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, besteht eine Unterversicherung. Dies kann bedeuten, dass der Versicherer nur den Teil des entstandenen Schadens ersetzt, der dem Verhältnis der zu gering abgeschlossenen Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert entspricht.

Dies sei an einem Beispiel verdeutlicht:
Angenommen der Praxiswert beträgt 600.000€ und die Versicherungssumme beläuft sich lediglich auf 300.000€. Wenn ein Schaden in Höhe von 100.000€ eintritt, so hat dies nicht zur Folge, dass die ganzen 100.000€ ersetzt werden. Stattdessen führt die Unterversicherung in Höhe von 50% dazu, dass nur 50% des Schadens, also 50.000€ ersetzt werden. Somit müsste der Arzt 50.000€ selber tragen. Die Wahl der falschen Versicherungssumme kann also dazu führen, dass im Schadensfall der Bestand der Praxis und somit die Existenzgrundlage des Arztes gefährdet ist.

Einige Versicherungen räumen ihren Kunden einen Unterversicherungsverzicht ein. Dieser Verzicht besagt, dass der Versicherer im Schadensfall darauf verzichtet, eine mögliche Unterversicherung zu prüfen. Beachtet werden muss jedoch immer, dass die Entschädigung regelmäßig auf die Versicherungssumme begrenzt ist.

Praxistipp: Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollte der Wert des Praxisinventars in regelmäßigen Abständen bestimmt und der Versicherungsschutz entsprechend angepasst werden. Dabei ergibt sich die abzusichernde Versicherungssumme aus dem Geldbetrag, der aufgewendet werden müsste, um d i e Inventargegenstände im Schadensfall neu zu beschaffen.

Unser Angebot: Nutzen Sie die Gelegenheit und lassen Sie Ihren Versicherungsschutz von einem Experten prüfen, der auf die Absicherung von selbständig tätigen Ärzten spezialisiert ist. Für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.