In Deutschland gibt es ein Mindestlohngesetz. Dieses beinhaltet eine zentrale Regelung, die besagt, dass in Deutschland ein flächendeckender allgemeiner Mindestlohn für Arbeitnehmer in Höhe von 9,35 Euro pro Stunde bezahlt werden muss (Stand: 2020). Arbeitsverträge, die von dieser gesetzlichen Regelung abweichen, sind rechtswidrig und damit unwirksam. Verstößt ein Arzt fahrlässig der vorlässig gegen das Mindestlohngesetz, dann stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit empfindlichen Bußgeldern geahndet wird.
Wie wird der Mindestlohn in der Arztpraxis richtig berechnet?
Nehmen wir einmal an, sie möchten eine neue Mitarbeiterin einstellen und diese 40 Stunden in der Woche beschäftigen. Nun möchten Sie ihr zu Beginn der Tätigkeit den Mindestlohn zahlen und berechnen das Bruttomonatsgehalt:
Arbeitsstunden pro Monat = 40 Stunden * 4 Wochen = 160 Stunden pro Monat
Bruttomonatsgehalt = 160 Stunden * 9,35 Euro = 1.496 Euro
Viele Praxisinhaber nutzen diese Berechnungsmethode und vereinbaren ein Einstiegsgehalt in Höhe von 1.496 Euro. Doch ist dies gesetzeskonform? Liegt der gesetzliche monatliche Mindestlohn bei einer 40 Stundenwoche wirklich bei 1.496 Euro?
Fakt ist, dass die einzelnen Monate unterschiedlich viele Werktage haben. Dies führt dazu, dass zur Berechnung des Bruttomonatsgehalts die monatlich durchschnittliche Arbeitsstundenzahl herangezogen werden muss. Hier ist das sogenannte verstetigte Monatsgehalt hilfreich.
Verstetigtes Monatsgehalt als Grundlage für die Mindestlohnberechnung
Die Rentenversicherung des Bundes akzeptiert folgende Formel zur Berechnung der mittleren monatlichen Stundenzahl:
Mittlere monatliche Stundenzahl = Wöchentliche Arbeitszeit × 13 / 12 x 4
Somit ergibt sich bei einer typischen 40-Stunden Woche:
Mittlere monatliche Stundenzahl = 40 × 13 / 12 x 4 = 173,33.
Die Mitarbeiterin arbeitet also nicht 160 Stunden, sondern durchschnittlich 173,33 Stunden pro Monat. Dies muss bei der Berechnung des Bruttomonatsgehalts berücksichtigt werden.
Der gesetzeskonforme Mindestlohn für eine Arbeitskraft, die 40-Stunden in der Woche beschäftigt wird, liegt demnach bei 1.620,67 Euro im Monat (9,35 Euro * 173,33).
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