Der neue Conoravirus (SARS-CoV-2) breitet sich immer weiter aus. Vor wenigen Tagen wurde die weltweite Ausbreitung von COVID-19 von der WHO zu einer Pandemie erklärt. Ärztinnen und Ärzte arbeiten am Limit, um die Corona-Pandemie in den Griff zu bekommen. 

Viele gehen mittlerweile mit einem unguten Gefühl zur Arbeit und fragen sich, ob sie im Fall einer Ansteckung abgesichert sind. Schließlich kann eine Infektion schnell zu einem Beschäftigungsverbot führen. 

Wir bekommen immer häufiger Anfragen von Medizinern, die uns die gleiche Frage stellen: „Schützt meine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) im Fall einer Infektion?“ und „Soll ich das vorliegende Angebot für eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?“. 

Leider ist eine pauschale Antwort auf diese Frage nicht möglich. Auf dem Markt gibt es eine Vielzahl von Berufsunfähigkeitsversicherungen, die alle unterschiedliche Bedingungen aufweisen. Nicht jede ist für Mediziner geeignet. 

Um eine fundierte Antwort geben zu können, muss man sich daher jeden einzelnen Vertrag bzw. jedes vorliegende Angebot und die dazugehörigen Versicherungsbedingungen genau anschauen. Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte sollte z.B. stets eine Infektionsklausel enthalten. Dies ist einer von vielen Punkten, die Mediziner unbedingt berücksichtigen sollten, wenn es um das Thema BU geht. 

Ärztinnen und Ärzte arbeiten in einem ganz besonderen beruflichen Umfeld. Daher gibt es spezielle arztspezifische Berufsunfähigkeitsversicherungen, die darauf Rücksicht nehmen. 

Wir möchten sicherstellen, dass Ärztinnen und Ärzte umfassend abgesichert sind. Daher bietet der Wirtschaftsdienst des Marburger Bundes eine ganz besondere Serviceleistung: Sie können Ihre bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung bei uns einreichen. Wir überprüfen dann, ob Sie umfassend abgesichert sind und machen Sie ggf. auf Absicherungslücken aufmerksam. 

Sie haben noch keine spezifische Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte? Dann erstellen wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.