Wenn eine Praxis aufgrund eines Sachschadens für einige Zeit geschlossen werden muss, also eine Betriebsunterbrechung unumgänglich ist, dann kann das die Existenzgrundlage des Praxisinhabers gefährden. Schließlich müssen nicht nur Einnahmeverluste verkraftet, sondern auch weiterhin alle fortlaufenden Betriebskosten, sowie Löhne und Gehälter gezahlt werden. 

Mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung kann man sich vor den finanziellen Folgen einer durch einen Sachschaden bedingten Praxisschließung schützen. Voraussetzung für eine Ersatzleistung ist, dass der Sachschaden durch eine versicherte Gefahr, wie z.B. Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasser oder Sturm entstanden ist und eine dem Betrieb dienende Sache beeinträchtigt wird.

Man unterscheidet grundsätzlich drei Arten von Betriebsunterbrechungsversicherungen:
   • Klein-Betriebsunterbrechungsversicherung (KBU)
   • Mittlere-Betriebsunterbrechungsversicherung (MBU)
   • Groß-Betriebsunterbrechungsversicherung (GBU).

Wie die Bezeichnungen schon nahelegen, richtet sich die abzuschließende Variante nach dem Jahresumsatz der Praxis. Für viele Arztpraxen reicht der Abschluss einer KBU aus, allerdings ist im Einzelfall genau zu prüfen, ob die vereinbarte Versicherungssumme, also der Maßstab für die Entschädigungshöhe, angemessen ist.

Unabhängig davon welche Variante gewählt wird, muss beim Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung auf die vereinbarte Haftzeit und den angesetzten Bewertungszeitraum geachtet werden.

Haftzeit: Der Begriff bezeichnet die vertraglich vereinbarte Zeitspanne, in der die Versicherungsgesellschaft für die entgangenen Gewinne, Betriebskosten, sowie Löhne und Gehälter aufkommt. Die vereinbarte Haftzeit beträgt regelmäßig 12 Monate ab Eintritt des Sachschadens. Dies ist in den meisten Fällen ausreichend, um einen ordnungsgemäßen Praxisbetrieb wieder herzustellen.

Bewertungszeitraum: Der Bewertungszeitraum ist der vertraglich vereinbarte Zeitraum, für den im Schadensfall die entgangenen Gewinne, Betriebskosten, sowie Löhne und Gehälter festgestellt werden. Der Bewertungszeitraum beträgt regelmäßig 12 Monate.

Wichtiger Hinweis: Die Versicherungssumme, die bei Abschluss des Vertrages vereinbart wird, muss regelmäßig überprüft und den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Sollte die Versicherungssumme nämlich kleiner als der Versicherungswert sein, dann hätte dies im Schadensfall zur Folge, dass die Entschädigung der Versicherung nur anteilig berechnet wird.