Seit dem 01.01.2020 ist das Bayerische Land- und Amtsarztgesetz (BayLArztG) in Kraft. Demnach werden in Zukunft bis zu 5,8 Prozent aller Medizinstudienplätze in Bayern für Studierende vorgehalten, die ein besonderes Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit im ländlichen Raum haben. Eine Zulassung zum Studiengang Humanmedizin im Rahmen der Landarztquote erfolgt erstmalig zum Wintersemester 2020/2021. Mit dieser Maßnahme soll dem Ärztemangel in bestimmten Regionen entgegengewirkt werden.

Die rund 114 zur Verfügung stehenden Medizinstudienplätze werden mittels eines zweistufigen Auswahlverfahrens vergeben. In einem ersten Schritt muss ein strukturierter fachspezifischer Studieneignungstest absolviert werden. Die in einem Gesundheitsberuf erworbenen beruflichen Qualifikationen, sowie ehrenamtliche Tätigkeiten werden berücksichtigt. Danach erfolgt die zweite Stufe des Auswahlverfahrens. In dieser Phase werden strukturierte und standardisierte Auswahlgespräche durchgeführt.

Wichtig: Zentraler Bestandteil der Landarztquote ist die Verpflichtung der Studenten sich nach Beendigung der Aus- und Weiterbildung für mindestens 10 Jahre lang als Hausarzt in einer Region zu arbeiten, die medizinisch unterversorgt ist. Sollte der Arzt dieser Verpflichtung nicht nachkommen, dann wird eine Vertragsstrafe bis zu 250.000 Euro fällig.

Der Marburger Bund kritisiert die Landarztquote. Die gewerkschaftliche, gesundheits- und berufspolitische Interessenvertretung aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland vertritt die Auffassung, dass eine Landarztquote keine zusätzlichen Ärzte schafft. Vielmehr müsste die Zahl der Medizinstudienplätze erhöht werden. Die dafür notwendigen Mittel sind notwendig und gut investiert.Der Vorsitzende der Medizinstudenten im MB Bayern hat ebenfalls Zweifel an der Zweckmäßigkeit der Landarztquote. Er merkt an, das „man nicht ernsthaft von Abiturienten erwarten kann, dass sie sich bereits vor ihrem Studienbeginn für ihre Weiterbildung nach Studienende entscheiden“.