Der Marburger Bund Bayern hat die häufigsten arbeitsrechtlichen Fragen für Ärztinnen und Ärzte im Zusammenhang mit der Corona Pandemie zusammengestellt. In einer 21 Punkte umfassenden FAQ-Liste gehen die Juristen des Marburger Bundes auf konkrete Themen ein, mit denen Ärztinnen und Ärzte konfrontiert sind. So werden unter anderen Folgende arbeitsrechtliche Fragen mit Coronavirus Bezug behandelt:
- Kann ein Krankenhaus Ärzte aus dem Urlaub zurückholen oder Urlaub verweigern?
- Bekomme ich als Arzt weiterhin mein Gehalt bezahlt, wenn ich nicht erkrankt bin, aber unter behördlich angeordneter Quarantäne stehe?
- Ich bin Ärztin mit Kind und habe keine Kinderbetreuung. Besteht ein Freistellungsanspruch?
- Darf eine schwangere Ärztin eigenmächtig zu Hause bleiben, wenn ich Angst habe mich anzustecken?
- Wie sieht es mit dem Gehalt im Falle einer behördlichen Betriebsschließung (Quarantäne) aus?
- Ich möchte kündigen und als Arzt an einem anderen Krankenhaus arbeiten. Kann mein Arbeitgeber mir das Kündigungsrecht absprechen?
Die regelmäßig aktualisierte Liste der häufigsten Fragen finden Sie direkt beim Marburger Bund Bayern.
Neueste Kommentare