Die meisten Medizinstudenten sind in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Rechtsgrundlage für die Krankenversicherung der Studenten ist § 5 Abs. 1 Nr. 9 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V).
Bisher galt, dass der günstige Studententarif bei Überschreiten von 14 Fachsemestern endete. Dies ist seit dem 01.02.2020 nicht mehr der Fall. Nun kann der Studententarif auch über das 14. Semester hinaus genutzt werden. Dies ist regelmäßig so lange möglich, bis das dreißigste Lebensjahr vollendet ist. Danach endet der Studententarif und die Versicherungspflicht. Das laufende Semester, in dem der Student 30 Jahre alt geworden bist, kann noch zum Studententarif weitergeführt werden.
Wichtiger Hinweis: Nach Vollendung des 30. Lebensjahres und Beendigung des laufenden Semesters, musst die versicherte Person aktiv werden und sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung melden. Ansonsten erfolgt eine automatische Weiterversicherung als freiwillig Versicherter. Leider ist die Versicherung dann deutlich teurer. Du solltest Dich daher rechtzeitig beraten lassen.
Unser Angebot: Wenn Du Fragen zur studentischen Krankenversicherung hast, dann stehen wir Dir gerne zur Verfügung. Rufe uns einfach an oder schicken und eine Nachricht.
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