Das Coronavirus SARS-CoV-2 verbreitet sich in Deutschland rasant und stellt niedergelassene Ärzte vor eine große Aufgabe: die optimale Versorgung der Patienten und der Schutz des eigenen Praxisteams.
Das bei aller Sorgfalt auch einmal etwas passieren kann, zeigt ein Fall aus Berlin. Dort wurde im März 2020 die erste Arztpraxis wegen Infektionen mit dem SARS-CoV-2 Erreger vorübergehend geschlossen. Eine Patientin, die zunächst nicht als Risikofall eingestuft wurde, hatte Kontakt zu einem Corona-Infizierten. In der Folge schloss das Gesundheitsamt die Arztpraxis und ordnete eine Quarantäne an.
Das Problem: Auch eine geschlossene Praxis verursacht Kosten. Personal- und Mietkosten fallen weiterhin an. Auch müssen Finanzierungen und Versicherungen bedient werden. Hinzu kommt der Verdienstausfall des Arztes.
Um für den Fall der Fälle vorzusorgen, schließen viele niedergelassene Ärzte eine Praxisausfallversicherung ab. Im vorliegenden Fall greift diese grundlegende Versicherung, wenn eine behördliche Anordnung zur Quarantäne der Praxis vorliegt und dies dazu führt, dass Sie Ihrer Tätigkeit nicht weiter nachgehen können.
Wichtig: Eine Praxisausfallversicherung deckt auch alle laufenden Kosten ab, wenn eine Betriebsunterbrechung durch Krankheit oder einen Unfall verursacht wurde. Optional können weitere Bausteine, wie z.B. Schäden durch Einbruchdiebstahl, Sturm oder Leitungswasser, eingeschlossen werden.
Wenn Sie sich für den Abschluss einer Praxisausfallversicherung interessieren, dann erstellen wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.
Übrigens: Selbständige Ärzte sollten auch immer über eine angemessene Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit verfügen. Ein individuelles Angebot für diese elementare Versicherung können wir gerne für Sie erstellen.
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