Wie kann ich in eine andere private Krankenversicherung wechseln?

Viele Ärzte sind in einer privaten Krankenversicherung versichert. Überzeugt von den im Vergleich zur Gesetzlichen Krankenversicherung besseren Leistungen und dem beim Abschluss der Versicherung günstigeren Beitrag, entscheiden sich viele mit Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze für den Wechsel.

Doch was passiert, wenn die Beiträge steigen und/ oder das vor Jahren abgeschlossene Leistungspaket nicht mehr den eigenen Wünschen entspricht? Dann denken viele darüber nach in eine andere private Krankenversicherung zu wechseln. Doch sollte dieser Schritt gut überlegt sein. Denn wenn ein Wechsel von einer privaten Krankenversicherung zu einer anderen Gesellschaft erfolgt, dann können die bisher gebildeten Altersrückstellungen ganz oder teilweise verloren gehen.

Zur Erinnerung: Ein Teil der monatlichen Beiträge für die private Krankenversicherung dient dazu, Rückstellungen für das Alter zu bilden. Diese werden dann später genutzt, um den Beitrag konstant bzw. die Beitragssteigerungen in Grenzen zu halten. Seit dem 1. Januar 2000 beträgt die gesetzlich vorgeschriebene monatliche Altersrückstellung 10 Prozent des Monatsbeitrages.

Ob die Altersrückstellungen ganz oder teilweise verloren gehen, hängt davon ab, wann die private Krankenversicherung abgeschlossen wurde. Ein Vertragsschluss vor 2009 führt dazu, dass die gebildeten Altersrückstellungen nicht zu einer anderen Gesellschaft mitgenommen werden können. Sie verbleiben beim Versicherer. In diesem Fall macht es vielleicht Sinn bei der Krankenversicherung zu bleiben und in einen anderen Tarif zu wechseln. Bei Krankenversicherungen, die ab dem 01. Januar 2009 abgeschlossen wurden, hat der Versicherungsnehmer das Recht einen Teil der Altersrückstellungen mitzunehmen. Diese sind aber auf die Höhe des Basistarifs begrenzt.

Somit ist festzuhalten: Wer von einer privaten Krankenversicherung zu einer anderen Gesellschaft wechseln will, der verliert auf jeden Fall einen Teil seiner Altersrückstelllungen. Ob dies im Einzelfall Sinn macht, hängt entscheidend von der Versicherungsdauer und der Beitragsentwicklung des Tarifs ab. Wenn die Versicherung bisher erst wenige Jahre besteht oder die Beitragserhöhungen überproportional sind, dann kann es Sinn machen über einen Versicherungswechsel nachzudenken und sich einmal professionell beraten zu lassen.

Wir empfehlen eine neutrale Gegenüberstellung: Um eine sinnvolle Entscheidung treffen zu können, sollte die bestehende Versicherung mit den Konditionen der Wettbewerber verglichen werden. Da es auf dem Markt spezielle Ärztetarife gibt, die einige Vorteile mit sich bringen, ist grundsätzlich die Wahl eines Ärztetarifs zu empfehlen. Auf die Gegenüberstellung der auf dem Markt erhältlichen Versicherungen, folgt die Ermittlung der Verluste im Bereich der Altersrückstellungen. Mit diesen Informationen kann eine fundierte Entscheidung für oder gegen einen Versicherungswechsel getroffen werden.

Wir begleiten Sie gerne bei der Entscheidungsfindung. Wenn Sie eine persönliche Beratung wünschen, dann kontaktieren Sie uns.