Versicherungslexikon – Versicherungspflichtgrenze für Ärztinnen und Ärzte 2022

Definition
Die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt, bestimmt, ab welcher Höhe des regelmäßigen jährlichen Arbeitsentgelts ein Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert sein muss. Die Versicherungspflichtgrenze wird regelmäßig angepasst und liegt 2022 bei 64.350 Euro.

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