Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte – vom Marburger Bund empfohlen
Sie denken darüber nach eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen? Das ist eine gute Idee! Nicht ohne Grund empfehlen ärztliche Berufsverbände, unabhängige Verbraucherschutzorganisationen und auch die renommierte Stiftung Warentest den Abschluss dieser grundlegenden Absicherung.
Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie die zuletzt ausgeübte Tätigkeit als Arzt aufgrund von Krankheit oder eines Unfalls voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben können. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert somit Ihre wichtigste Einkommensquelle ab: Ihre Arbeitskraft.
Wer braucht eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Als Arzt im Krankenhaus oder in der Praxis sehen Sie es jeden Tag: Krankheiten und Unfälle können jeden treffen. Daher sollte jeder, der von seinem Arbeitseinkommen leben muss, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
Stellen Sie sich einfach einmal folgende Fragen:
– Wenn ich berufsunfähig werden würde, welche finanziellen Mittel stünden mir dann – einmalig und monatlich – zur Verfügung?
– Gibt es alternative Einnahemensquellen?
– Welche monatlichen Kosten habe ich?
– Kann ich weiterhin meine Altersvorsorge aufbauen?
– Gibt es Finanzierungen, die ich weiterhin bedienen muss?
– Ist meine Familie auf mein Einkommen angewiesen?
Jeder, der sich einmal den Fall der Fälle vor Augen führt und eine Musterrechnung aufstellt, wird feststellen, dass es gar nicht so wenig Geld ist, dass man braucht, um sich und seiner Familie weiterhin ein angemessenes Leben zu ermöglichen.
Was müssen Ärzte beachten, wenn sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten?
Mediziner sind in ihrem Beruf besonderen Gefahren ausgesetzt. Daher brauchen Ärzte auch eine spezifische Berufsunfähigkeitsversicherung. Ansonsten zahlen Sie im schlimmsten Fall Monat für Monat für eine lückenhafte Absicherung, die dann im Fall der Fälle nicht greift. Zu denken ist dabei z.B. an die Infektionsklausel.
Infektionsklausel: Diese besagt, dass der Arzt auch dann als berufsunfähig anzusehen ist, wenn die zuständige Behörde ein teilweises oder vollständiges berufliches Tätigkeitsverbot für in der Regel 6 Monate erteilt hat.
Es gibt eine Vielzahl von Aspekten, die Ärzte beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung beachten müssen. Für eine erste Orientierung haben wir die 10 häufigsten Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie zusammengestellt.
Aber: Das Thema „Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte“ ist sehr komplex. Kein Artikel kann alle für den konkreten Einzelfall relevanten Informationen angemessen vermitteln. Jeder, der sich für den Abschluss dieser grundlegenden Versicherung interessiert, sollte sich eingehend und persönlich beraten lassen. Alles andere macht wenig Sinn!
Unser Angebot: Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin. Als Wirtschaftsdienst des Marburger Bundes Bayern haben wir über 20 Jahre Erfahrung. Wir sind wie Sie: Spezialisten. Wir beraten nur Medizinstudenten und Ärzte.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre individuelle Situation analysieren und auf dieser Basis erhalten Sie ein maßgeschneidertes Angebot.
Unser Zusatzangebot: Als Wirtschaftsdienst des Marburger Bundes prüfen wir auch bestehende Versicherungsverträge oder gehen mit Ihnen vorliegende Angebote Schritt für Schritt durch. Dies hilft Ihnen eine fundierte Entscheidung zu treffen.