Kündigung und Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse für Ärztinnen und Ärzte
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben weitestgehend die gleichen Leistungen. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind diese zu rund 95 Prozent identisch. Im Detail ergeben sich aber Unterschiede, da die Krankenkassen unterschiedliche Zusatzleistungen anbieten und individuelle Zusatzbeiträge verlangen.
Wir haben Ärztinnen und Ärzte nach ihren Beweggründen für einen Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse befragt und es hat sich herausgestellt, dass viele nicht aufgrund von (fehlenden) Zusatzleistungen oder zu hohen Zusatzbeiträgen zu einem Wechsel der Krankenkasse bewegt werden. Vielmehr führt häufig eine negative persönliche Erfahrung – beispielsweise eine schlechte Serviceleistung – dazu, dass ein Wechsel gewünscht wird.
Die gute Nachricht: Seit dem 01.01.2021 ist der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse noch einfacher möglich. Auch hat sich die Bindungsfrist zugunsten des Versicherungsnehmers geändert.
Bindungsfrist an eine gesetzliche Krankenkasse 2022
Wer sich für eine gesetzliche Krankenkasse entscheidet ist an diese für eine bestimmte Zeit gebunden (Bindungsfrist). Seit diesem Jahr beträgt diese grundsätzlich nur noch 12 Monate. Somit kann auch jede Ärztin und jeder Arzt nach 12 Monaten problemlos in eine andere gesetzliche Krankenkasse wechseln.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung in der gesetzlichen Krankenkasse
Die Bindungsfrist hat keine Bedeutung, wenn die gesetzliche Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag erhöht. In diesem Fall ist ein Wechsel auch ohne Einhaltung der Bindungsfrist möglich.
Sonderfall: Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse bei einem Arbeitgeberwechsel
Wenn ein Mediziner eine neue versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt, dann kann er ohne Einhaltung einer Bindungsfrist in eine andere gesetzliche Krankenkasse wechseln. Dieser Wechsel muss allerdings innerhalb von 14 Tagen nach Beschäftigungsbeginn erfolgen.
Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ohne persönliche Kündigung möglich
Bisher musste der Versicherungsnehmer seiner Krankenkasse eine Kündigungserklärung übermitteln. Dies ist nun nicht mehr nötig. Wer in eine andere gesetzliche Krankenkasse wechseln möchte, der füllt bei der neuen Krankenkasse einfach einen Antrag auf Aufnahme aus. Diese informiert dann die bisherige Krankenkasse über den Wechsel.
Kündigungsfrist 2022 beim Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse
Die regelmäßige Kündigungsfrist beträgt zwei volle Monate zum Monatsende. Somit erfolgt ein Wechsel der Krankenkasse – beispielsweise bei einer Kündigung im März – zum 01. Juni des laufenden Jahres.
Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ist also sehr einfach. Ärztinnen und Ärzte, die über eine Veränderung nachdenken sollten die Gelegenheit nutzen und ihre Absicherung kritisch hinterfragen.
– Welche Absicherung wünsche ich mir für meine Zukunft?
– Welche Bausteine sind mir wichtig?
– Welches System – privat oder gesetzlich – entspricht mit am besten?
Wir sind auf die Absicherung von Medizinern spezialisiert und beraten seit vielen Jahren Ärztinnen und Ärzte in allen Fragen rund um die Themen „Versicherungen und Vorsorge“. Die Krankenversicherung ist ein wichtiger Baustein in der individuellen Absicherung, deren Bedeutung nicht unterschätzt werden sollte. Schließlich begleitet Sie diese fundamentale Versicherung in ihrem gesamten Leben.
Lassen Sie sich von uns zu diesem wichtigen Thema beraten und nehmen Sie Kontakt zu uns auf.