Was bedeutet Versicherungsfreiheit für angestellte Ärztinnen und Ärzte
Viele angestellte Ärztinnen und Ärzte werden früher oder später, in der Regel ab dem zweiten Jahr der Tätigkeit als Assistenzarzt/-ärztin von der Versicherungspflicht befreit und somit „versicherungsfrei“. Die Versicherungsfreiheit tritt ein, wenn das Bruttoeinkommen oberhalb der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Wie hoch ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze für angestellte Ärztinnen und Ärzte in 2021
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt in 2021 bei 64.350 Euro, das entspricht einem durchschnittlichen Monatsverdienst von rund 5.363 Euro. Sie ändert sich zum 01. Januar eines jeden Jahres in dem Verhältnis, in dem die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer im vergangenen Kalenderjahr zu den entsprechenden Bruttolöhnen und -gehältern im vorvergangenen Kalenderjahr stehen (§ 6 Abs. 6 S. 2 SGB V).
Ich arbeite als angestellter Mediziner und überschreite die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Laufe des Kalenderjahres. Wann tritt die Versicherungsfreiheit ein?
Wenn angestellte Ärztinnen und Ärzte die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Laufe eines Kalenderjahres überschreiten, dann endet die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht mit Beginn des folgenden Jahres. Natürlich muss dazu auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze des neuen Kalenderjahres überschritten werden.
Falle ich automatisch aus der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung raus, wenn ich von der Versicherungspflicht befreit bin?
Nein. Wenn die Versicherungspflicht endet, dann wird die bisherige Versicherung den Versicherungsvertrag im Rahmen einer freiwilligen Mitgliedschaft grundsätzlich fortführen. Dies ist richtig und wichtig, da keine Versicherungslücke entstehen darf (§ 188 Abs. 4 S. 1 SGB V).
Was muss ich als angestellte Ärztin/ angestellter Arzt tun, wenn ich die Nachricht erhalte, dass ich nicht mehr versicherungspflichtig, sondern „versicherungsfrei“ bin?
Jede Ärztin und jeder Arzt muss sich die Frage stellen, ob ein Verbleib in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder ein Wechsel in die private Kranken- und Pflegeversicherung den eigenen Absicherungswünschen und -vorstellungen am besten entspricht. Diese Entscheidung ist von großer Bedeutung und sollte nicht vorschnell getroffen werden. Schließlich unterscheiden sich die beiden Systeme grundlegend und haben ihre spezifischen Vor- und Nachteile.
Besonders wichtig: Lassen Sie sich nicht ausschließlich von dem zu zahlenden Monatsbeitrag leiten! Einige Krankenversicherungstarife haben einen günstigen Beitrag bei Abschluss der Versicherung und im Laufe der Zeit stellt sich heraus, dass die Beitragsstabilität des abgeschlossenen Versicherungstarifs nicht gewährleistet ist. In der Folge bringt der günstige Versicherungsbeitrag in den ersten Jahren hohe finanzielle Belastungen im Alter mit sich.
Unser Angebot: Ärztinnen und Ärzte sind Spezialisten auf Ihrem Gebiet. Wir beschäftigen uns seit über 25 Jahren mit dem Thema „gesetzliche vs. Private Krankenversicherung“. Investieren Sie ein wenig Zeit und lassen Sie sich von uns umfassend über die Vor- und Nachteile der beiden Systeme informieren. Nur so können Sie eine fundierte Entscheidung treffen.
Wenn Sie sich für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, dann helfen wir Ihnen dabei die für Ihre Bedürfnisse passende Gesellschaft zu finden. Sollten Sie sich für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung interessieren, dann finden wir für Sie den passen Tarif – arztspezifisch und beitragsstabil.
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