Versicherungslexikon – Was ist eine Praxisausfallversicherung?

Definition
Damit im Falle einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Praxisinhabers die laufenden Kosten der Praxis gedeckt sind, schließen viele niedergelassene Ärzte eine Praxisausfallversicherung ab. Diese zahlt bei Krankheit oder einem Unfall des Praxisinhabers. Zur Ermittlung der Versicherungssumme werden die fixen Kosten wie Gehälter, Miete, Zinsen, Leasingraten und betriebliche Versicherungsprämien eines Jahres herangezogen.

In steuerlicher Hinsicht zählen die Versicherungsprämien für diese fundamentale Absicherung aber nicht zu den Praxiskosten und dürfen daher nicht als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Dieser Nachteil bringt aber auch einen Vorteil mit sich. Leistungen, die der Praxisinhaber aus der Praxisausfallversicherung erhält zählen damit nicht zu den steuerpflichtigen Betriebseinnahmen.