Versicherungslexikon – Was ist ein Personenschaden?

Definition:
Ein Personenschaden ist ein Schaden, der die Verletzung, Vergiftung oder den Tod einer Person zur Folge hat. Im Versicherungsbereich wird ein Personenschaden durch die Eigenschaften Krankheit, Invalidität und Tod beschrieben. Basierend auf dem gesetzlichen Anspruch aus § 842 BGB hat derjenige, der einen Personenschaden erleidet, Anspruch auf Wiederherstellung des physischen und gegebenenfalls psychischen Zustands, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde.