Versicherungslexikon – Was ist der erweiterte Strafrechtsschutz?

Definition:
Viele Haftpflichtversicherungen für Ärztinnen und Ärzte beinhalten einen erweiterten Strafrechtsschutz. Durch diesen Versicherungsbaustein besteht Rechtsschutz bei der Verteidigung gegen den Vorwurf eines fahrlässigen als auch vorsätzlich begangenen Vergehens. Die Versicherung übernimmt bei Bestehen einer erweiterten Strafrechtsschutzversicherung die Anwalts- und Gerichtskosten einschließlich der Kosten für einen gerichtlich bestellten Sachverständigen im Rahmen eines Strafverfahrens nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens.