Risikolebensversicherung für Ärzte

Risikolebensversicherung für Ärztinnen und Ärzte

Viele Mediziner denken früher oder später über den Abschluss einer Risikolebensversicherung nach. Häufig gibt es dafür einen konkreten Anlass: eine Heirat, die Geburt eines Kindes oder der Kauf einer Immobilie. Die Risikolebensversicherung ein weit verbreitetes und beliebtes Versicherungsprodukt, wenn es darum geht die Familie oder eine finanzielle Verpflichtung im Fall der Fälle abzusichern.

So einfach und einleuchtend die Grundidee der Risikolebensversicherung ist, so schwer ist die konkrete Ausgestaltung im Einzelfall. Wir haben die häufigsten Fragen zur Risikolebensversicherung für Ärztinnen und Ärzte zusammengestellt.

Was ist eine Risikolebensversicherung?

Eine Risikolebensversicherung zahlt eine vertraglich vereinbarte Summe an die Begünstigten, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit verstirbt. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Risikolebensversicherungen mit fallender Versicherungssumme, die in der Regel für die Absicherung von Darlehen verwendet werden und Risikolebensversicherungen mit konstanten Versicherungssummen, die zur Absicherung der Familie dienen.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung für Mediziner sein?

Die Höhe der Versicherungssumme hängt grundsätzlich von der familiären Situation und den Rahmenbedingungen ab. Wie hoch sind die laufenden Kosten? Hat der Lebenspartner ein eigenes und stabiles Einkommen mit dem die laufenden Kosten abgedeckt werden können? Gibt es Rücklagen, die zur Absicherung der Familie zur Verfügung stehen? Müssen Kredite bedient werden?

Unser Tipp: Stellen Sie gemeinsam mit Ihrem Partner alle laufenden Einnahmen und Ausgaben gegenüber und berechnen Sie die monatlichen fixen Kosten, die der Hinterbliebene tragen muss. Laufende Kredite sollten auf jeden Fall vollständig abgesichert werden. Dabei ist auch die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung mit einzubeziehen. Diese wird fällig, wenn Sie einen Kredit außerplanmäßig kündigen und vorzeitig zurückzahlen wollen.

Welche Laufzeit soll für die Risikolebensversicherung gewählt werden?

Eine Risikolebensversicherung sichert die Hinterbliebenen ab. Diese erhalten, wenn die versicherte Person verstirbt, eine einmalige Auszahlung der Versicherungssumme. Die Laufzeit sollte mindestens so lange gewählt werden, wie ein finanzieller Absicherungsbedarf besteht. So kann die Laufzeit eines Immobiliendarlehens, das voraussichtliche Ende der Ausbindung der Kinder oder der geplante Renteneintritt gewählt werden.

Unser Tipp: Das Leben lässt sich nur schwer planen. Häufig ist es wichtig und sinnvoll über eine Absicherung zu verfügen. Sei es der späte Wunsch eine Immobilie zu finanzieren oder der ungeplante Familienzuwachs. Zudem sollten Ärztinnen und Ärzte auch immer im Hinterkopf behalten, dass vielleicht einmal die Niederlassung in eigener Praxis ansteht und dafür ggf. Bankdarlehen notwendig werden, die abgesichert werden müssen. Wir empfehlen daher die Laufzeit der arztspezifischen Risikolebensversicherung eher länger zu wählen und im Hinblick auf die Versicherungssumme nicht zu knapp zu kalkulieren.

Was kostet eine arztspezifische Risikolebensversicherung?

Der Beitrag einer arztspezifischen Risikolebensversicherung hängt grundsätzlich von der gewählten Versicherungssumme, der Laufzeit und dem Gesundheitszustand der versicherten Person ab. Je höher die Versicherungssumme und je länger die Laufzeit des Versicherungsvertrages ist, desto größer ist das Risiko für die Versicherung. Dies spiegelt sich natürlich auch im monatlichen Beitrag wieder. Ebenso hat der Gesundheitszustand der versicherten Person einen großen Einfluss auf den zu zahlenden Beitrag.

Unser Tipp: Das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand der versicherten Person sind zwei entscheidende Einflussgrößen für den zu zahlenden Beitrag. Daher empfehlen wir grundsätzlich diese Versicherung so früh wie möglich abzuschließen.

Sollte die arztspezifische Risikolebensversicherung eine Nachversicherungsgarantie enthalten?

Ja! Wenn eine Nachversicherungsklausel Bestandteil des Versicherungsvertrages ist, dann hat der Versicherungsnehmer die Option die Versicherungsleistung bei Eintritt bestimmter Ereignisse ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Hierzu zählen beispielsweise Heirat, Geburt eines Kindes, Erwerb einer Immobilie und die Niederlassung in eigener Praxis.

Unser Angebot: Wenn Sie sich für den Abschluss einer Risikolebensversicherung interessieren, dann stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Gemeinsam können wir die passende Versicherungssumme und die optimale Laufzeit ermitteln. Sollten die Vorerkrankungen der Gesundheitsprobleme haben, dann können wir eine anonyme Risikovoranfrage vornehmen. Somit erhalten Sie alle entscheidungsrelevanten Informationen ohne einen negativen Eintrag in die HIS-Wagnisdatei zu riskieren.

Wir sind auf Versicherungs- und Vorsorgekonzepte für Ärztinnen und Ärzte spezialisiert. Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung und nehmen Sie Kontakt zu uns auf.