Reisekrankenversicherung für Medizinstudenten
Während des Medizinstudiums ergibt sich hin und wieder die Möglichkeit sich eine Auszeit zu nehmen und die Welt zu entdecken. Damit das im schlimmsten Fall nicht in einem finanziellen Desaster endet, sollte man sich frühzeitig um den Versicherungsschutz kümmern.
Reisen innerhalb Europas und gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Wenn Du Dir Deine Gesundheitskarte einmal anschaust, dann findest Du in der Regel auf der Rückseite die europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card – EHIC). Wenn Du diese nicht hast, dann setzte Dich mit Deiner gesetzlichen Krankenversicherung in Verbindung und lasse gegebenenfalls eine „Europäische Krankenversicherungskarte“ oder eine Anspruchsbescheinigung ausstellen.
Die Europäische Krankenversicherungskarte kannst Du in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, also in Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern, sowie in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), also in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz nutzen.
Als versicherter Medizinstudent in der gesetzlichen Krankenversicherung hast Du somit bei vorübergehenden Aufenthalten Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen. Soweit so gut.
Aber: Es gelten dieselben Bedingungen wie für die Versicherten des Gastlandes! Der Umfang des Versicherungsanspruchs im Ausland richtet sich nach dem jeweiligen nationalen Recht.
Zudem: In einigen Ländern, wie z.B. Frankreich und Belgien, sind Privatrechnungen üblich. Oftmals enthalten diese höhere Gebührensätze, die von der eigenen gesetzlichen Krankenkasse nicht vollständig erstattet werden. Somit bleibst Du regelmäßig auf Kosten sitzen. Außerdem wird der Krankenrücktransport von den gesetzlichen Versicherungen nicht bezahlt. Da alleine dieser Rücktransport innerhalb Europas schnell 25.000 Euro kosten kann, sollte man über den Abschluss einer zusätzlichen privaten Reisekrankenversicherung nachdenken.
Reisen außerhalb Europas und gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Wenn Du in ein Land außerhalb des Geltungsbereichs der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 (s.o.) reisen möchtest, dann hast Du Anspruch auf Leistungen Deiner deutschen Krankenversicherung nur dann, wenn mit diesem Land ein Sozialversicherungsabkommen im Bereich der Krankenversicherung besteht. Dazu zählen z.B. die Türkei und Tunesien. Für alle anderen Länder musst Du eine private Absicherung vornehmen! Da eine Auslandsreisekrankenversicherung nur wenige Euro kostet, solltest Du nicht lange überlegen und Dir diesen wichtigen Schutz zulegen.
Reisen innerhalb Europas und private Krankenversicherung (PKV)
Wenn Du in einer privaten Krankenversicherung versichert bist, dann hast Du ganz Europa Versicherungsschutz in vollem Umfang Deiner tariflich vereinbarten Leistungen. Dies ist schon einmal nicht schlecht. Allerdings solltest Du trotzdem einmal einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen. Besteht eine Kostenübernahme bei einem Rücktransport? Unter Umständen macht es auch Sinn eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, um den Anspruch auf eine mögliche Beitragsrückerstattung nicht zu gefährden. Auch kann eine hohe vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung ein guter Grund für den Abschluss einer ergänzenden Auslandsreisekrankenversicherung ohne Selbstbeteiligung sein.
Reisen außerhalb Europas und private Krankenversicherung (PKV)
In den Musterbedingungen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung findet sich eine Regelung, die besagt, dass der Versicherungsschutz auch ohne besondere Vereinbarung während des ersten Monats „eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland“ besteht. Da sich viele private Krankenversicherungen an diesen orientieren, ist es sehr wahrscheinlich, dass Du auf Deiner Reise weltweit abgesichert bist. Da die Musterbedingungen aber lediglich eine Verbandsempfehlung darstellen und jeder Versicherer den Versicherungsumfang frei gestalten kann, musst Du unbedingt vor Antritt Deiner Reise bei Deiner Versicherung nachfragen und ggf. eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abschließen.
Abschließend ein wichtiger Hinweis:
Wenn Du im Rahmen Deiner Famulatur oder Deines Praktischen Jahres (PJ) ins Ausland gehen möchtest, dann reicht eine einfache Reisekrankenversicherung oftmals nicht aus. Schaue Dir daher unsere spezifischen Ratgeber „Auslandskrankenversicherung für die Famulatur oder das Praktische Jahr“ an.
Zudem unser Tipp: Als studentisches beitragsfreies Mitglied im Marburger Bund kannst Du eine speziell auf Medizinstudenten zugeschnittene kostenfreie Auslandskrankenversicherung erhalten. Diese sichert Dich auch bei Auslandsaufenthalten im Rahmen Deiner Famulatur und Deines Praktischen Jahres (PJ) ab. Die Antragsunterlagen kannst Du hier anfordern.