Berufs- und Privathaftpflichtversicherung für Medizinstudierende im Praktischen Jahr
Du stehst kurz vor dem Praktischen Jahr oder hast gerade damit begonnen? Und Du hast noch keine Haftpflichtversicherung? Dann wird es höchste Zeit!
Im Praktischen Jahr dreht sich alles um die Ausbildung am Patienten. Die erworbenen ärztlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sollen in der Praxis angewendet und trainiert werden. Das dabei auch einmal etwas schief gehen kann, ist jedem klar. Die Frage, wer dann im Fall der Fälle für den Schaden haften muss, ist leider nicht so einfach zu beantworten. Tatsache ist, dass diese spannende Phase des Studiums in rechtlicher Hinsicht nicht unproblematisch ist.
Das Hauptproblem: Medizinstudenten im Praktischen Jahr wissen in der Regel nicht genau, welche Tätigkeiten sie ohne Aufsicht, nur unter Aufsicht des ausbildenden Arztes oder gar nicht ausführen dürfen. Es gibt keine klare und eindeutige Abgrenzung zwischen erlaubten und nicht erlaubten Tätigkeiten. Die Empfehlungen der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung liefern auch keine abschließende Aufzählung, sondern können lediglich als Orientierungshilfe dienen.
Hinzu kommt der hektische Klinikalltag, der eine dezidierte Abwägung im Einzelfall einfach nicht zulässt. Wer möchte mit seinem ausbildenden Arzt oder Kollegen schon über die Zulässigkeit der Übertragung einzelner Aufgaben diskutieren, wenn dieser versucht auf einer häufig unterbesetzten Station dem Studenten praktisches Wissen zu vermitteln und gleichzeitig den Betrieb am Laufen zu halten? Und wer möchte jeden Handgriff nur nach vorheriger ausdrücklicher Anordnung durchführen? Daher handeln viele Medizinstudenten nach dem Motto: „Augen zu und durch. Es wird schon nichts schiefgehen“.
Tatsache ist, dass viele Studenten im Praktischen Jahr in einem rechtlichen Graubereich arbeiten, der ernsthafte straf- und haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Urteile, die sich mit dem Thema Haftung eines Medizinstudenten im Praktischen Jahr beschäftigen bestätigen dies.
Die Lösung: Du musst eine spezifische Haftpflichtversicherung abschließen, die alle Deine ambulanten und stationären Tätigkeiten absichert. Mit dieser bist Du dann vor sämtlichen berechtigten oder unberechtigten finanziellen Forderungen im Rahmen Deines Praktischen Jahres geschützt.
An dieser Stelle sei erwähnt, dass es regelmäßig ein Fehler ist zu glauben, dass die bestehende Familienversicherung der Eltern eine ausreichende Absicherung bietet. Du brauchst eine spezielle Haftpflichtversicherung, die Deine berufsspezifischen Risiken absichert.
Folgende Bausteine sollte eine gute Haftpflichtversicherung für Medizinstudenten enthalten:
• Absicherung der Tätigkeiten im Rahmen deines Praktischen Jahres
• Erweiterter Strafrechtsschutz
• Dienstschlüsselversicherung
• Risikogerechte Versicherungssumme: mind. 3 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden und 1 Mio. Euro für Vermögensschäden
• Restrisikoabsicherung (u.a. Schutz bei Erste-Hilfe-Leistungen; Freundschaftsdienste im Verwandten- und Bekanntenkreis)
• Weltweiter Versicherungsschutz
• Privathaftpflichtversicherung inklusive
Die gute Nachricht ist, dass es eine für Dich optimale Berufs- und Privathaftpflichtversicherung bereits für wenige Euro gibt. Solltest Du beitragsfreies studentisches Mitglied im Marburger Bund sein oder darüber nachdenken: die Berufs- und Privathaftpflichtversicherung gibt es dort für Medizinstudenten kostenlos und kann danach zu vergünstigen Kosten weitergeführt werden.
Weitere Informationen und die Antragsunterlagen schicken wir Dir gerne zu. Nutze einfach unser Kontaktformular.