Wichtig für Hundebesitzer – die Hundehalterhaftpflichtversicherung

Nach aktuellen Schätzungen leben rund sieben Millionen Hunde in deutschen Haushalten. Nicht umsonst zählt der „beste Freund des Menschen“ zu den beliebtesten Haustieren. Natürlich kommt es da immer wieder zu Schäden. Dies lässt sich auch bei einem noch so gut erzogenen Hund nicht ausschließen. Nach Aussage des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verursachen Hunde rund 100.000 Haftpflichtschäden pro Jahr und die Versicherer wenden für die Schadensregulierung rund 80 Millionen Euro auf.

Hundehalterhaftpflichtversicherung in vielen Bundesländern verpflichtend

Wenn man die Schadensfälle pro Jahr betrachtet, dann kann man nachvollziehen warum in vielen Bundesländern eine grundsätzliche Versicherungspflicht für Hunde besteht. So besteht eine grundsätzliche Pflicht zum Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen.

Da die Versicherungspflicht auf Länderebene entschieden wird, gibt es aber keine bundesweit einheitliche Regelung. In einigen Bundesländern besteht eine Versicherungspflicht nur, wenn der Hund eine bestimmte Größe oder ein bestimmtes Gewicht überschreitet. Nordrhein-Westfalen schreibt z.B. eine Versicherung nur dann vor, wenn der Hund eine Körpergröße von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mehr als 20 Kilogramm hat. Andere Bundesländer sehen eine Versicherungspflicht nur dann vor, wenn der Hund ein auffälliges Verhalten an den Tag legt. Wie auch immer die Regelungen in den einzelnen Bundesländern aussehen: eine Hundehalterhaftpflichtversicherung kostet nur wenige Euro im Jahr und macht sicherlich Sinn.

Was beinhaltet die Haftpflichtversicherung für Hundehalter?

Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung schützt den Halter des Hundes vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn, die Aufgrund seiner Haltung eines Hundes entstehen können. So sind grundsätzlich Personen-, Sach-, und Vermögensschäden abgesichert.

  • Personenschäden: Der Hund beißt einen Dritten und es entstehen Behandlungs- und Schmerzensgeldaufwendungen.
  • Sachschäden: Die Schuhe eines Besuchers werden im Eingangsbereich der Wohnung abgestellt und der Hund nutzt diese unbemerkt als Kauspielzeug.
  • Vermögensschäden: Die Verletzung einer Person führt dazu, dass diese für einige Tage nicht arbeiten kann. Dadurch entsteht ein Einkommensverlust, der ausgeglichen werden muss.

Wie auch bei einer Privathaftpflichtversicherung besteht die Leistung des Versicherers bei der Hundehalterhaftpflichtversicherung nicht nur darin berechtigte Schadensersatzansprüche zu regulieren. Sollte ein Anspruch unberechtigt sein, dann wehr die Versicherung diese auch ab.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme einer Hundehalterhaftpflichtversicherung sein.

Die Hundehalterhaftpflichtversicherung zählt zu den günstigen Versicherungen. Daher sollte man, da man ja nie weiß wie groß der verursachte Schaden im Fall der Fälle ausfällt, ruhig eine hohe Versicherungssumme wählen. Wir empfehlen eine Versicherungssumme in Höhe von mindestens 5 Millionen Euro für Personen, Sach- und Vermögensschäden.

Macht es Sinn eine Selbstbeteiligung bei einer Hundehalterhaftpflichtversicherung zu vereinbaren?

Die meisten Versicherer bieten einen Tarif mit Selbstbeteiligung an. Diese liegt in der Regel zwischen 150 und 250 Euro. Der Beitragsunterschied zwischen Tarifen mit und ohne Selbstbeteiligung ist aber regelmäßig sehr gering. Durchschnittlich beträgt die Beitragsdifferenz um die 10 Euro im Jahr. Wir denken, dass ein Tarif ohne Selbstbeteiligung bei einer Hundehalterversicherung am sinnvollsten ist.

Unser Angebot: Wenn Sie über den Abschluss einer Hundehalterversicherung nachdenken, dann erstellen wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.