Anwartschaft für eine private Krankenvollversicherung oder -zusatzversicherung
Viele Ärzte haben eine private Krankenversicherung (PKV) abgeschlossen. Es kommt aber immer wieder vor, dass der Versicherungsvertrag in dieser Form nicht fortgeführt werden kann. Der Grund dafür ist in der Regel die vorübergehende Pflicht sich gesetzlich zu versichern (Versicherungspflichtgrenze) oder ein längerer Auslandsaufenthalt.
Nun gibt es zwei Möglichkeiten: man kann den Versicherungsvertrag auflösen oder nur unterbrechen. Wenn man die Versicherung auflöst und sich später dann doch wieder für eine private Krankenversicherung entscheidet, dann hat dies einige Nachteile. Es findet eine erneute umfassende Gesundheitsprüfung statt, die Versicherungsprämien steigen aufgrund des erhöhten Eintrittsalters und Wartezeiten müssen in Kauf genommen werden. Zudem wirken sich nach Vertragsauflösung eintretende Krankheiten prämienerhöhend aus. In einigen Fällen ist – je nach eingetretener Erkrankung – ein erneuter Einstieg in die private Krankenversicherung nicht mehr möglich.
Wenn absehbar ist, dass die Rückkehr in die private Krankenvollversicherung kurz- oder mittelfristig wieder möglich ist und man dies auch wünscht, dann sollte man darüber nachdenken eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Damit vermeidet man die Nachteile, die eine Vertragsauflösung mit sich bringen.
Was ist eine Anwartschaftsversicherung?
Eine Anwartschaftsversicherung beinhaltet eine Option sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu den ursprünglichen Bedingungen bei einer bestimmten Versicherungsgesellschaft zu versichern. Dafür zahlt man eine monatliche Prämie. Es besteht aber kein Leistungsanspruch. Je nach gewünschtem Versicherungsumfang unterscheidet man die kleine und die große Anwartschaft.
Was unterscheidet die kleine und große Anwartschaft?
Die kleine Anwartschaftsversicherung beinhaltet das Recht sich zu einem späteren Zeitpunkt ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten zu versichern. Der Gesundheitszustand wird somit „eingefroren“. Erkrankungen, die während Zeit der Anwartschaft auftreten, werden bei der Reaktivierung der Krankenvollversicherung nicht berücksichtigt. Somit können Beitragszuschläge und Leistungsausschlüsse vermieden werden.
Die große Anwartschaftsversicherung beinhaltet die gleichen Leistungen wie die kleine Anwartschaftsversicherung. Zusätzlich wird das ursprüngliche Eintrittsalter erhalten und Altersrückstellungen werden gebildet. Dies wirkt sich natürlich auf den Beitrag aus. Der Beitrag für eine große Anwartschaftsversicherung ist deutlich höher, als der Beitrag für eine kleine Anwartschaftsversicherung.
Fazit: Wenn Sie sich zeitnah wieder privat krankenversichern wollen, dann genügt es eine kleine Anwartschaftsversicherung abzuschließen, da das Eintrittsalter sich nicht oder nur geringfügig ändert. Die Auswirkungen auf die Versicherungsprämie sind gering. Sollten Sie sich für einen längeren Zeitraum, häufig mehrere Jahre, nicht privat versichern können, dann macht der Abschluss einer großen Anwartschaftsversicherung Sinn. Allerdings muss aufgrund der Beitragshöhe für eine große Anwartschaftsversicherung es ziemlich sicher sein, dass eine private Krankenvollversicherung angestrebt wird.
Damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können, sollten Sie sich die Beiträge für eine kleine und große Anwartschaftsversicherung einmal berechnen lassen. Wir stehen Ihnen für eine Beratung und Musterberechnungen gerne zur Verfügung. Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.