Versicherungslexikon – Was ist eine Gliedertaxe?

Definition
Die Gliedertaxe ist ein fester Bestandteil einer Unfallversicherung. Mit dieser bestimmen die Versicherungen den Grad der Invalidität nach einem Unfall. Die Gliedertaxe gibt an, welchen prozentualen Invaliditätsgrad der Verlust oder die vollständige Funktionsuntüchtigkeit eines Körperteils zur Folge hat. Somit ist die vereinbarte Gliedertaxe ein wichtiger Faktor bei der Bestimmung der zu zahlenden Versicherungsleistung.

Für Angehörige eines Heilberufes sieht eine Gliedertaxe regelmäßig wie folgt aus:

Invaliditätsgrad bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit

– eines Armes oder einer Hand im Handgelenk: 100 %
– eines Auges: 80 %
– des Gehörs auf beiden Ohren: 70 %
– eines Beines oder eines Fußes 70 %
– eines Daumens oder eines Zeigefingers 60 %
– eines anderen Fingers 20 %
– einer großen Zehe 8 %
– einer anderen Zehe 3 %

Wichtig: Nicht jede Versicherungsgesellschaft verwendet die gleiche Gliedertaxe. Daher muss die dem individuellen Unfallversicherungsvertrag zu Grunde liegende Gliedertaxe in die Entscheidung für oder gegen eine Gesellschaft mit einbezogen werden.