Versicherungslexikon – Was ist das Kalenderjahresverfahren?

Definition:
Beim Kalenderjahresverfahren wird das Alter des Versicherungsnehmers aus der Differenz des Kalenderjahres bei Vertragsbeginn und des Geburtsjahres berechnet. Somit erhöht sich das versicherungstechnische Eintrittsalter immer zum 01. Januar des nächsten Jahres. Ein Versicherungsabschluss zum 01. Dezember des laufenden Jahres ist in diesem Fall regelmäßig sinnvoller, als der Abschluss zu Beginn des nächsten Jahres.