Versicherungslexikon – Was ist ein Sachschaden?

Definition:
Die Beschädigung oder die Zerstörung einer Sache wird als Sachschaden bezeichnet. Im Versicherungsrecht stellt jede wertmindernde Einwirkung auf den Zustand einer Sache (siehe § 90 BGB), die deren wirtschaftliche Brauchbarkeit für den vorgesehenen Zweck beeinträchtigt einen Sachschaden dar.