Rechtsschutzversicherung für Medizinstudenten
Jeder Medizinstudent schließt eine Vielzahl von Verträgen ab: Ob als Mieter der ersten eigenen Studentenbude, als Käufer von Produkten und Dienstleistungen und als Arbeitnehmer im Rahmen einer studentischen Nebentätigkeit. Das es dabei hin und wieder zu Problemen und Meinungsverschiedenheiten kommen kann ist jedem klar.
Leider ist es so, dass Meinungsverschiedenheiten in der heutigen Zeit schnell zu verhärteten Fronten oder gar zu einem heftigen Streit führen. Ein kostspieliger Rechtsstreit vor Gericht ist oftmals die Folge. Wenn man bedenkt, dass ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt bis zu 226 Euro kosten kann, dann ist leicht vorstellbar, dass ein Streit vor Gericht schnell mehrere Tausend Euro kosten kann. Ein Rechtsstreit birgt also ein nicht zu unterschätzendes Kostenrisiko. Viele schließen daher eine Rechtsschutzversicherung ab.
Ob man als Medizinstudent sich gegen das Kostenrisiko, das ein Rechtsstreit mit sich bringt, versichern möchte, muss jeder für sich entscheiden. Tatsache ist aber, dass es in Deutschland rund 22 Millionen Rechtsschutzpolicen gibt und damit die Hemmschwelle einen Anwalt einzuschalten eher gering ist.
Doch bevor Du nun eine Rechtsschutzversicherung abschließt: Als Medizinstudent solltest Du immer zunächst klären, ob Deine Eltern bereits eine Familienrechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Es kann nämlich sein, dass Du bereits versichert bist.
Wichtig: Solltest Du während Deines Medizinstudiums heiraten oder Du Dich in einer eheähnlichen Lebenspartnerschaft befinden, dann endet in der Regel die kostenlose Mitversicherung über die Familienversicherung. Auch endet die Mitversicherung in den allermeisten Fällen, wenn Du einer auf Dauer angelegten beruflichen Beschäftigung nachgeht und hieraus eine leistungsbezogene Entlohnung erhält.
Wenn Du keine Absicherung über Deine Eltern haben solltest und über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nachdenkst, dann kannst Du Dich hier persönlich beraten lassen.