Private Krankenversicherung für Ärztinnen und Ärzte
Viele Mediziner unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und haben die Möglichkeit in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Doch macht ein Wechsel wirklich Sinn? Welche konkreten Vorteile gibt es? Und welche Nachteile? Wir vom Wirtschaftsdienst des Marburger Bundes beraten Ärztinnen und Ärzte seit über 20 Jahren zu arztspezifischen Versicherungsthemen. Das Thema „Krankenversicherung für Ärzte“ zählt dabei eher zu den komplexen Themen, da eine Vielzahl von individuell unterschiedlichen Faktoren berücksichtigt werden müssen.
Daher gleich zu Beginn unsere Empfehlung:
Treffen Sie die Entscheidung für oder gegen einen Wechsel in die Private Krankenversicherung nicht vorschnell. Wir sind Experten für arztspezifische Versicherungen und stellen Ihnen die Vor- und Nachteile beider Systeme im Kontext Ihrer spezifischen Situation, Wünsche und Ziele gegenüber. Erst im zweiten Schritt, wenn Sie sich für ein System entschieden haben, erarbeiten wir gemeinsam die für Sie passende Versicherungsgesellschaft.
Nutzen Sie die Gelegenheit sich von einem Experten beraten zu lassen und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Wann dürfen Ärzte sich überhaupt in eine Private Krankenversicherung (PKV) wechseln?
Ob man sich privat versichern kann oder nicht ist gesetzlich geregelt. Abhängig von der Art der Berufstätigkeit gelten unterschiedliche Regelungen:
- Angestellte Ärzte: Bei angestellt tätigen Ärzten hängt die Wahlfreiheit vom Bruttoeinkommen ab. Wenn das Bruttoeinkommen oberhalb der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt, das sind zurzeit 64.350 Euro, (2022) dann ist ein Wechsel grundsätzlich möglich. Die JAEG wird in jedem Jahr vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer Rechtsverordnung festgelegt (§ 6 Abs. 6 SGB V).
Tipp: Fragen Sie einfach bei Ihrem Arbeitgeber nach, ob Sie Versicherungspflichtgrenze überschreiten und die Möglichkeit haben in eine private Krankenversicherung zu wechseln. - Verbeamtete Ärzte: Ärzte, die verbeamtet wurden, haben grundsätzlich die Wahl, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern wollen. Sie müssen kein bestimmtes Mindesteinkommen nachweisen. Da verbeamtete Ärzte von Ihrem Dienstherrn eine Beihilfe erhalten, die in der Regel 50 Prozent beträgt, müssen nur die verbleibenden Gesundheitskosten abgesichert werden.
- Selbständige Ärzte: Ärzte, die hauptberuflich selbständig tätig sind, in der Regel in eigener Praxis, können frei wählen, ob Sie sich gesetzlich oder privat versichern möchten. Der konkrete Verdienst ist dabei unerheblich.
Was muss ich als Arzt bei der Auswahl einer Krankenversicherung beachten?
Mediziner, die sich dazu entscheiden in einer Gesetzlichen Krankenversicherung zu verbleiben, müssen sich primär mit den angebotenen Serviceleistungen und dem Beitrag der Anbieter beschäftigen, da die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zum großen Teil identisch sind.
Jeder Arzt, der in eine private Krankenversicherung wechseln möchte, sollte unbedingt eine Gesellschaft wählen, die einen arztspezifischen Tarif anbietet. Zudem sollte der Mediziner sich die Leistungen und die Beitragsentwicklung ansehen und diese mit anderen Anbietern vergleichen. Nicht jede private Krankenversicherung für Ärzte enthält alle gewünschten Bausteine und auf der anderen Seite ist eine alleinige Fokussierung auf den Versicherungsumfang wenig hilfreich, wenn keine Betrachtung der wirtschaftlichen Eckdaten des Versicherers erfolgt.
Daher unser Angebot: nutzen Sie unsere Expertise und lassen sie sich umfassend und individuell beraten, bevor Sie sich von einer schönen Hochglanzbroschüre zu einer langfristigen Entscheidung verleiten lassen.