Wichtige Gerichtsurteile für Medizinstudenten

Im praktischen Teil der Ausbildung stehen Medizinstudenten vor großen Herausforderungen. Sie müssen ihr theoretisches Wissen in der Praxis anwenden, sich in ein neues Team integrieren und eine Vielzahl von neuen Eindrücken und Situationen verarbeiten. Nicht zuletzt müssen sie immer wieder ihr Handeln und ihre Kompetenzen, aber auch die ihnen übertragenen Aufgaben kritisch hinterfragen.

Häufig stehen Medizinstudenten vor der Frage, ob die eine oder andere Aufgabe ihrem Kenntnisstand entspricht. Sie müssen den Spagat zwischen eigenverantwortlichem Handeln und dem Arbeiten unter Aufsicht meistern. Die Unterbesetzung auf der Station und der hektische Berufsalltag machen das Ganze nicht leichter.

In der Approbationsordnung für Ärzte steht im § 3 Abs. 4 ÄApprO, dass Medizinstudenten „entsprechend ihrem Ausbildungsstand unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung des ausbildenden Arztes ihnen zugewiesene ärztliche Verrichtungen durchführen sollen“. Im Grenzfall hilft diese Formulierung nicht wirklich weiter.

Daher haben wir Gerichtsurteile gesammelt, die einen Bezug zur praktischen Ausbildung von Medizinstudenten haben. Diese sollen dabei helfen ein Gefühl für Situationen zu entwickeln und somit besser abschätzen zu können, ob besondere Vorsicht geboten ist.

Was immer richtig ist: Besser einmal zu viel fragen als einmal zu wenig!

Wichtige Gerichtsurteile für Medizinstudenten
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